Druckschrift 
1 (1830) Pandecten. Buch 1 - 11 Des Kaisers Iustinian Institutionen
Entstehung
Seite
253
Einzelbild herunterladen
 

Pandkct. L. I. Tit. 9. De Sennionbus.

253

'^nator aus der Gewalt entlassene Solui wird, [soviel seinenr™!? betrifft, fortwährend] als Sohn eines Senators betrachtet.*' 1. Ebenso, schreibt Labeo, sei auch der nach dem Todenes Senators g-eborene Sohn desselben als Sohn eines Sena-tH anzusehen. Wer aber, nachdem sein Vater aus dem Senat» 'tossen worden, empfang'en und g-eboren worden ist, der ist,ach des Proculus und Pegasus Meinung-, nicht als Sohn»es Senators zu betrachten. Ihre Ansicht ist richtig-, dennc ssen Vater eher aus dem Senat gestossen, als er g-eboren°rden ist, der kann nicht eigentlich Sohn eines Senators g-e-unt Werden. Wer aber, bevor der Vater aus dem SenatJossen worden, empfangen, und nachdem der Vater die»nie verloren hat, geboren worden ist, für den spricht mehr,ss er als Sohn eines Senators zu betrachten sei; denn esj>uen sich die Meisten zu der Ansicht hingeneigt, d a ss es auf, e Zeit der Empfängniss ankomme. §. 2. Wenn Jemand*»ei» Senator zum Vater und einen solchen zum Grossvaterj, la »t hat, so wird er sowohl als Sohn wie als Enkel eines•intors angesehen. Hat aber der Vater, bevor er empfangen0f den j seine Würde verloren, so kann die Frag-e entstehen,> Wiewohl er nun nicht mehr als Sohn eines Senators ang-e->eii werden könne, er nicht wenigstens als Enkel eines Bol-en zu betrachten sei? — Und es spricht allerding« mehr füre bejahende Meinung, so dass ihm die Würde des Gross-,ers vielmehr nützt, als ihm der Unglücksfall des Vater»Sc nadet.

v o« ULP. IIb. VI. Fidcssor. — Die an erlauchte Personen

r heira(heten Frauen werden unter dem Namen erlauchter Per-!T" v '"^begriffen. Unter dieser Benennung- werden aber dio

euter der Senatoren, wenn sie nicht an erlauchte Männer• Ue ir a (j iet H \ lu \ ^ nicht verstanden; denn den Weibern verlei-j die Ehemänner die Würde der Erlauchtheit, und den Tö'ch-, u die Eltern nur so lanjre, als sie sich nicht an Leute nie-e , Standes verlieirathen. Es ist daher eine Frau so lange

' Uc lit, als sie mit einein Senator, oder einer erlauchten Per-V(! >'heira(het ist, oder von demselben getrennt, sich an Nie-manden geringem Standes verehlicht.

Se 9. PAP1JNIAN. IIb. IV. Respons. — Die Tochter einesiura j S ' welche sich mit einem Freigelassenen verheirathet hat,w. l '" r, 'h den Unglücksfall des Vaters, [wodurch er seine

'irde verliert,] nicht zur Ehefrau [in rechtlicher Beziehung] 3 5 );

32) D

ics will soviel sagen, dass die Tochter eines Senators}^ Vo ' r, ie als solche einen höhein Hang- behauptet, und nicht/''"'hau .eines Freigelassenen mit voller rechtlicher Wirkung-Werden könnte) durch den Sturz ihres Vaters nicht auch ih-