p andect. L. I. Tit. 8. De divhione verum et qtmliiate. 251
dasjenige, was gegen die Widerrerihtlichkeiten der Mensclieii
*> Sichert und geschützt ist. §. 1. Sanchim kommt .her von
ßnicii; so heisst nämlich ein gewisses Kraut, welches'die
^sandten des Römischen Volkes zu tragen pflegen, damit sie
j e "iand verletze, sowie die Gesandten der Griechen sogenannte
j r °Ustäbe tragen. §. 2. Dass auch die Mauern der Munici-
studte geweiht seien, sagt Cassius, habe Snhinus mit
c «t gelehrt, und, es müsse verboten werden, sich an dcnsel-
' dadurch, dass auf dieselben etwas gesetzt wird, zu ver-
t . 9 - ÜEP. lib. LXVIII. ad Ed. — Heilige Orte sind die-,'S?en, -welche öffentlich heilig gesprochen -worden sind , sieSeil in einer Stadt oder auf dem Lande belegen sein. §. I. Ein
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e "tlicher Ort kann dann heilig werde«, wenn ihn der Kaiser» ''t? gesprochen, oder dazu Macht und Gewalt ertlieilt hat.
.' *• Es ist aber zu bemerken, dass ein Unlerscliied zwischenJw-, '" ! ' n 'gen Ort und einem Heiliglhiini sei; ein heiliger Ortah Clu . So ' c ' | cr, der eingesegnet worden ist, ein Hciligthmu istj e "> solcher Ort, wo heilige Gegenstände aufbewahrt wer-i Was auch in einem Privatgebäudo. der Fall sein kann;Vli"' IUau { ' aucr ^ em ® rt < ' u ' Religiosität wieder entziehenK ,' So pflegt man das Heilige daraus fciei'lich abzurufen,j ' "6Weihl nennt man eigentlich dasjenige, was weder heiligx pröfonj sondern was durch eine Weihe bestätigt worden ist,i die Gesetze geweiht sind, denn sie sind durch eine Weihejj ' ***> nnd was durch eine Weihe bekräftigt worden ist, ist]j . ( j'' l *> wenn es Gott auch nicht geheiligt ist. Zuweilen wird»ih t cmo hinzugesetzt, dass wer dawider etwas verblicht,
ni • '" ,n gtistraft werden solle. §. 4. Die Mauern der Mit-dp 'n ' i "' ,,! dürfen auch ohne Genehmigung des Kaisers oderUiin. i ru ' s 'den(en nicht ausgebessert, noch an dieselben etwas]i„ b c?" ot ' °der auf dieselben gesetzt werden. §. 5. Eine hei-
be Steche erlaubt keine Wertschätzung.d() 10. POMPON. üb. VI. ex Plaulio. — Aristo sagt,ei«.',' S ° u ' < ' dasjenige, was im Meere erbauet worden, Privat-
8 ntlui,,, wird, auch dasjenige, was vom Meere eingenommen
VOrd «'>, allem lieh werde.
>na, * P °MPOIV. lil>. II. c.v Oarii» Irrtum. — Wer die Sladt-„j'" 01 " 11 beschädigt, wird mit dem Tode bestraft, sovwe derje,\\\-' ^ V( -' ( ''"''' mit angelegten .Leitern , oder auf jede andereJu- darüber steigt; denn die Hämischen Bürger dürfen aufBeUe I"" 1 '' 1 '" VVege, als durch die Thore |aus der Kl;i<ll|L U J '"di'in jene Art und Weise feindlich und -\ crwerllich^^ Ueun auch Ilcmus, dcsltoinulus Dnuler, soll deswe*-
™ die Note zur Gii'tthtger Corp. Jur. - Ausgabe.