An »ect. L. I. Tit. 3. De legibus senatusqnc consulth etc. 231
Von 20. JULIAN, lib. LV. Big. — Nicht von allem, was
""Sern Vorfahren festgesetzt worden, Iässt sich der Grund
an 8eben. , '
21. NERATIUS lib. VI. Mcmbranar. — Darum mussj i 1 " nach dem Grunde dessen , was bestimmt worden,j, le "> denn sonst würde vieles von dem, was feststeht, nin-8es, ossen werden.
et* » U ^ P- lib " XXXV ' «#■ Ed - — ' We,,n ein Gesel *fü. *?. r d' e Vergangenheit nachlüsst, so verbietet es dasselbelUr d ( 'e Zukunft.A«sl 23 * 1>A UL. lib. IV. Plaut. — Was stets eine bestimmte
e&uii£ gehabt hat, darf nicht verändert werden.Tori- ** C ^L,SUS lib. IX. Dig. — Es ist unrecht, nach einerq ''Senden einzelnen Stelle eines Gesetzes richten oder einßet l' en ausste ^ en zu wollen, ohne die ganzen Gesetze in
acut gezogen zu haben.>der **• MODgSTINjjib. VIII. Respons. — Rein Rechtsgrunc!
Ha'"| " UII & e Mittoiolit 'gestattet, dnss wir dasjenige , Was zumIjU Ul,u Besten der Menschen eingeführt worden, durch eine
'° Auslegung wider deren Nutzen bis zur Strenge treiben,ffjji "• PAUL. lib. IV. Quacst. — Es ist nichts neues, dass
£ e Gesetze auf spätere bezogen werden.M*' TERTULLIAN. lib. I. Quacst. —■ Weil es daherJ e ai,c Uich ist, dass ältere Gesetze auf spätere bezogen wer-g(! , ' So '111189 man auch stets annehmen , als liege in den Ge-So ] | "' e Bestimmung, dass sie auch auf solche Personen undSeil l ° ' leu gehen sollen, die dereinst [den jetzigen] ähnliche
"Werden.
ter e q 8, Pa UL. lib. V. ad Leg. Jvl. et Pap. ~ Auch spä-a Uf t , esetze beziehen sich, wenn sie ihnen nicht entgegen sind,
niliero; dies wird durch viele Beispiele bestätigt.*ttVl * Ö " ^' ' s '"£'"' - a( i T^S- Cinciam. — Dem Gesetzev firL' handelt'derjenige, welcher etwas thut, was das Gesetzdie' t ' lCt ' Umgehung des Gesetzes aber begeht derjenige, wel-ir.1 ' ° u »e dessen Worten zu nahe zn treten, sich dein Sinn
SSe |Jon eni.iol,!.«tf* ULP. lib. IV. ad Ed. — Denn Umgehung des Ge-
'licl'T fin(Jet dann Statt, wenn etwas geschieht, was dasselbet eil s '' Wollt hat; dass es geschehen soll, ohne es aber vorbo-Sin Z \ ' Wüeu 5 ebenso wie ()i]thv coro diavnlciQ (die Rede vomjjntl. Verscuieae " 'st, so unterscheidet sich die Umgehung vom»cgoiihandeln des Gesetzes. v^
»tel.. . ' Iö " lib - XIIL Od leg. Jul et Pap. - Der Kaiser11 »bei
»6t2
I MWn es pflegen ihr die Kaiser gewöhnlich auch die Vor-z " erlheilen, deren sie selbst gemessen.
8r dem Gesetz: die Kaiserin steht zwar unter dem Ge-