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1 (1830) Pandecten. Buch 1 - 11 Des Kaisers Iustinian Institutionen
Entstehung
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217
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Pandect. L. I. Tit. 2. De origine juris et omnium etc. 217

u perbns, des Solmes des Demarathus aus Corinth, zu

eu ersten Mäunern im Staat gehörte. Dieses Buch, wie ge-

a fft, wird das Paniriauische bürgerliche Recht genannt; nicht

''-" i apirius etwas eigenes hinzugethan , sondern weil er

e «esetze, welche hin und wieder gegeben worden waren,

gesammelt hat. §. 3. Nach Vertreibung der Könige durch das

r '"unicisclie Gesetz s ) wurden alle diese Gesetze abgeschafft,

'"» das Römische "Volk lebte nun wieder mehr nach unbe-

"nintem Rechte und Gewohnheit, als nach gegebenen Ge-

«en; mnj ,j; eg währte fast zwanzig Jahr. §. 4. Späterhin

""den, damit dies nicht noch länger währe, auf öffentliches

.. eiss zehn Männer bestellt, um durch dieselben von den grie-

ls chen Staaten Gesetze zu erhalten, und den Staat auf Gesetzen

» befestigen; diese wurden auf elfenbeinerne Tafeln geschrie-

11 "i'd ölfentlich ausgestellt 9 ), damit sie vor Jedermanns Au-

j.. se 'en. Es W urde ihnen auch in demselben Jahre das

n"(V- Ste ^ ecu * gegeben, die Gesetze zu verbessern, wenn es

"ff Wäre, sie zu erläutern, und dass keine Berufung von

^,. en > wie von den übrigen Staatsbeamten, Statt finden sollte.

selbst wurden jedoch gewahr, dass jenen ersten Gesetzen

* manches fehle, und deshalb fügten sie im folgenden Jähret

j- "^selben Tafeln noch zwei andere hinzu, woher es zuf äl-

,» gekommen ist, dass sie die Zwölftafelgeset/.e genannt wur-

j, » bei deren Abfassung, wie einige berichten, ein gewisser

y ''inodorus aus Ephesus, der damals, verbannt aus seinem

ji ende, in Italien lebte, auf die Zehnmänner grossen Ein-

J Ss " ausgeübt haben soll

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5. Nachdem diese Gesetze gege- worden waren, ergab es sich nach und nach, wie es ge-j 1Ca zu geschehen ])Ilegt, dass die Erläuterung des Anse-

Vn ' i< Rechtsgelchrten und des nothwendigen Disputircnssei . r ' cut bedurfte 10 ). Dieses Disputircn und dieses unge-; . le " ol »o, von den Rechlsgelehrten gebildete Recht wird zwardp i> 0Ml ebener Theil benannt, wie die übrigen Theile,>loehts mit besondern Namen bezeichnet werden, welchenv v - t, I e eu besondere Namen gegeben worden sind, sondern es

Jj 6. N

,n Jt dem allgemeinen Warnen bürgerliches Recht benannt,achher, fast um dieselbe Zeit, wurden aus diesen Ge-

*)l.

J&Qct. deinde reg. lege Tribun, omn. legg. hae coroleuerunt.-/,'V n<, -'i'l>'ii><(ion bei Bynkershoek /. /. <id h. {. hihtferjf ''dum. ein Comma zu stellen, der auch das Göltingvr ('. J... ol gtp und welche bereits Bussardus durch <lie Note zu*« Tri/,, als die richtige anerkennt, ist ganz gewiss anzu-

9) "ehmen

ln^""'' os " R ''"'" s - Bynkershoek /. I. ad h. ?."' ** Ilugo's Bechtsgesch. 10. Au II. I. p. 401. n. S,e «e «liese Stelle mit Byukcrsho ek /. /. ad h. $.