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1 (1830) Pandecten. Buch 1 - 11 Des Kaisers Iustinian Institutionen
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216
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216 Pandect. L. I. Tit. 2. De origne juriis et omnium etc.

der Würde seiner Gewalt und Beobachtung des Herkommens»Recht zu sprechen bestimmt, wird Hecht genannt.

12. MARCIAN. lib. I. Instif. Zuweilen braucht manauch den Ausdruck Recht für ein gewisses persönliches Ver-liältniss 6 ), z. B. ich habe das Recht der Vcrwandschaft oderSchwägerschaft.

Zweiter Titel.

De or ig ine juris et omnium magistr aluutnet successionc prudenlu m.

{Von dem Ursprung des Hechts und aller Staatsbeamten,so wie der Folge der Rechtsgelehrlen.)

1. GAJ. lib. I. ad Leg. XII. Tahtl. ha BegriffStehend, die alten Gesetze zu erklären, habe ich es für notb'wendig erachtet, zuerst auf den Ursprung der Stadt Rom zu-rückzugehen, nicht etwa in der Absicht, wortreiche Commeii-tarien zu schreiben, sondern weil ich überall mir dasjenige f'' fvollkommen anerkenne, was aus allen dazu gehörigen Tüc-ilcnbesteht. Und so ist denn unstreitig der Aufang der wichtigst 6TJieil einer jeden Sache. Wenn ferner Jeder, der vor Gerich»als Sachwalter spricht, es für unrecht, so zu sagen, hält, deinRichter eine Sache ohne Vorrede auseinanderzusetzen, um Wi"viel unpassender ist es nicht für denjenigen, der eine Erklä-rung verspricht, mit Weglassung des Anfangs, ohne auf de"Ursprung zurückzugehen, und, dass ich mich so ausdrücke, nn»ungewaschenen Händen den Gegenstand der' Erklärung zu be-handeln ? Denn, irre ich nicht, so veraidassen uns jene Vor""reden sowohl dazu, lieber zum Belesen des vorliegenden Gegen-standes zu schreiten, als sie uns auch, wenn wir dazu gelang»sind, eine lichtvollere Einsicht gewähren.

2. POMPON. lib. singul. Enchiridii. Es scheint unsdalier nothwendig, den Ursprung und die Fortbildung des Rech' 3selbst darzustellen. $, 1. Bei der Gründung imsers Staate 9lebte anfänglich 7 ) das Volk ohne bestimmtes.Gesetz und oh" 6bestimmtes Recht, und alles ward von den Königen nach W»"'kühr beherrscht. §. 2. Nachdem "der Staat einigermaassen an-gewachsen war, soll Romulns selbst das Volk in dreissifeAbteilungen getheilt haben, welche er deswegen Curien nniui» 0 »weil er damals die Besorgung (curam) des Gemeinwesens n aCden Stimmen der Abi hei hingen verwaltete. So brachte er sd'^dem Volke einige curiatischc Gesetze in Vorschlag; ebenso '"folgenden König-e, welche alle gesammelt in dem Buche de»Sextus Papirius noch vorhanden sind, der zu den Zo' 10 ' 1

0) Glück Commenlar zu den Panrtecten, I. 7. n. 16.7) Jnstiliut, s. Bynkorshock l'raetcrmissa ad h. I-