206
Heber die Abfassung der Digesten.
Gutachten für sich, und auch diese nicht ihrem Gesammt-uinfang nach, sondern nach einem unvollkommenen im"gewissermaassen schon zu einer Übeln Gewohnheit geWP r *denen Gebrauch, mit mannigfacher Ueberschlagung. Sowar mit dem vierten Jahr der ganze alte Studienplan z»Ende, so dass, wenn Jemand dasjenige, was man durch"nahm, aufzählen wollte, er durch Zusammenrechnung lin-den wird, dass sie aus einer so unermesslichen Menge vo»Gesetzen kaum sechzigtausend Zeilen zu ihrer Kenntniss-nähme durchgelesen haben, während alles übrige unzugäng-lich und unbekannt war, und nur dann, dem geringsten Theil 8nach, hin und wieder nachgelesen wurde, wenn entwederder Gebrauch in den Gerichten es unumgänglich nothwend'omachte, oder Ihr, die Lehrer der Gesetze, etwas darin nach-zulesen Euch beeiltet, um doch etwas mehr, als Euer 8Schüler, zu wissen. Dies waren die Denkmale der alte»Lehrart, wie es auch durch Euer Zeugniss bestätigt wer*den wird. §. 2. In Betracht dieses so grossen Mangel*an Gesetzen und das Traurige daraus fühlend, eröffne»Wir Jedem, wer da will, die Schätze von Gesetzen, durchwelche, nachdem sie durch Euere Gelehrsamkeit gewisser -maassen wieder an das Licht gebracht worden, die Schülerdie erfahrensten Verkündiger der Gesetze werden könne»»Im ersten Jahre sollen sie nun Unsere Institutionen empfa» -gen, die beinahe aus dem gesammten Umfang der alte»Institutionen herausgefeilt, und aus allen trüben Quelle»in einen klaren See, sowohl durch den Tribonian, d enhochwürdigen Mann, Minister des Innern, und vonnal*Unsern Staatskanzler und Consul, als durch zwei Ander 8aus Euerer Mitte, die beredtesten Rechlslehrer Theophil» 9und Dorotheus, zusammengeleitet worden sind. Für d c0übrigen Theil des Jahres verordnen Wir, der angemessen-sten Folgenreihe gemäss, ihnen den ersten Theil der Ge-setze vorzutragen, welcher mit dem griechischen ]\anie»ttqüjtu (das Erste) benannt wird, dem nichts vorangehtweil das Erste nichts anderes vor sich haben kann; PPdies, befehlen Wir, soll der Anfang und der Beschl» sSdes Unterrichtes für sie im ersten Jahre sein. Die Zub»"*