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1 (1830) Pandecten. Buch 1 - 11 Des Kaisers Iustinian Institutionen
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Ueber die Abfassung der Digesten.

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"er Anordnung des immerwährenden Edicts, sondern blosa nswahlsweise nnd gleichsam aus verschiedenen Stücken2 usammengesetzt, vorgetragen, Nützliches mit NutzlosemVermischt, und dem grossten Theil nach Nutzloses enthal-tend. Jm zweiten Jahre aber wurde ihnen,' mit verkehrter"fdiumg, der erste Theil der Gesetze, mit Ausnahme eini-8er bestimmten Titel davon, vorgetragen, da es doch ord-nungswidrig war, nach den Institutionen etwas anderes zujesen, als was in den Gesetzen sowohl zuerst stellt, als) e ne Benennung verdient. Nach diesem Vortrag, der sogar"'cht einmal in der Reihenfolge, sondern stückweise gc-8c hah, und einem grossen TJieile nach aus Unnützem be-fand, wurden ihnen andere Titel vorgetragen, sowohl ausdemjenigen Theil der Gesetze, welcher de Judiciis (vonBerichten) genannt wird, und auch diese wieder ohne Zu-sammenhang, und, dem Brauchbaren nach, spärlichen In-halts , während das ganze übrige Werk als etwas Un-brauchbares liegen blieb als aus demjenigen ; der deWoüa (von Sachen) genannt ward, während sieben Büchera "gesondert und den Studierenden viele darin enthaltenekehren, gleichsam als unpassend, und dem Unterricht un-an Kemessen, unzugänglich waren. Im dritten Jahre empfin-den sie dasjenige, was von beiden Bänden, d. h. dem der tl>u,i oder /7c judiciis, im zweiten Jahre nicht vorgetragen,"Orflen >var, abwechselnd aus beiden, und es ward ihnender Weg zum erhabenen Papinian und dessen Rechtsgut-ac 'Uen erüilhet. Aus dieser Sammlung von Itechtsgutach-ten, welche neunzehn Bücher begriff, wurden ihnen nura cht mitgetheilt, und von diesen selbst empfingen sie nichte "nnal den ganzen Inhalt, sondern Weniges von Vielem,UlJ d dieses als Auszug von reichhaltigen Werken, so dassä mit ungestilltem Verlangen von denselben heimkehrten.Nachdem ihnen weiter nichts als dieses von den Professo-ren vorgetragen worden, studierten 2 ) sie die Paulianischen

2) Jlttcitare, s. Hugo a. a. O. ich halte dafür, dass hiermitein Selbststudium gemault ist, und nicht ein Vortrag liir An-dere; es ersiebt «lies auch der öftere Gebrauch des Ausdrucks

in dieser Constitution.

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