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lieber die Abfassung der Digesten.
Wir Uns entschlossen, die gegenwärtige Unsere Bekannt-machung vorzüglich an Euch zu erlassen, wie sowohl EuereGelehrsamkeit, als alle übrigen Rechtslehrer, welche inkünftigen Zeiten diese Wissenschaft lehren wollen, mi*Beobachtung Unserer Vorschriften, den glorreichen Wegdes Unterrichtes in den Gesetzen beschreiten mögen. Esliegt zwar ausser Zweifel, wie es nothwendig sei, dass dieInstitutionen vor allen Studien den ersten Platz einnehmen,indem sie die ersten Grundzüge der gesammten Wissen-schaft kürzlich enthalten; von den fünfzig Büchern Unse-rer Digesten erachten Mir aber nur sechsunddreissig, so-wohl für die Euererseits zu geschehende Erklärung, als de»Unterricht der Jugend für hinlänglich. Allein es scheintUns an der Zeit, die Ordnung und die Reihenfolge der-selben,,.in welcher fortgeschritten werden soll, bekannt,znmachen, und Euch zwar daran, was Ihr ehedem gelehrthabt, zu'erinnern, zugleich aber sowohl den Nutzen, alsdie Lehrzeiten Unserer neuen Gesetzsammlung darzuthun,damit nichts von dieser Wissenschaft unerörtert bleibe»möge. §. 1. Ehedem wurden den Studierenden, wie auchEuerer Gelehrsamkeit bewusst ist, aus der so grossen Massevon Gesetzen, welche sich auf zweitausend Bücher unddrei Millionen Zeilen ausdehnte, nicht mehr als sechs Bü-cher, die noch dazu schlecht geordnet waren, und seltenbrauchbares Recht enthielten, von dem Lehrer vorgetragen,während die übrigen schon ausser Gewohnheit gekommenund allen unzugänglich waren. Unter diesen sechs Büchernbefanden sich ') die Institutionen unseres Gajus, und des-sen vier libri singnlares (besondere Rechtslehren enthal-tende Bücher), das erste über die alte [Einrichtung wegendes] weiblichen Eingebrachten, das zweite über die Vor-mundschaften, das dritte und vierte über die Testamenteund Vermächtnisse f jj e s J e auch nicht einmal ganz undnach der Folge empfingen, sondern viele Theile derselbenals überflüssig überschlugen. Dabei ward denen, die imersten Jahre dieses Werk studierten, dasselbe nicht nach
1) h. Hugo's civil. Magaz. Theil II. p. 253.