Ueber die Abfassung der Digesten.
öer Kaiser Cäsar Flavius Justinianus, Besieger der Ale-mannen, Gothen, Franken, Germanen , Anten, Alanen,Sandalen und Africaner, der Fromme, der Glückliche, derglorreiche, der Sieger und Triumphator, der allezeit Herr-liche, entbietet dem Theophilus, Dorotheus, Theodorns,ls iJorus, Anatolius, Thalleläus nnd Cratinus, höchachtba-te n Mannern und Rechtslehrern, und dem beredtesten Rechts-lehrer Salaminius seinen Gruss.
Dass die gesammte Gesetzgebung Unseres Staates nun-*nehro gesäubert, und sowohl in den vier Büchern derInstitutionen oder Grundzüge, als in den fünfzig Büchernder Digesten oder Pandecten, und in den zwölf Büchernder Kaiserlichen Constitutionen zusammengestellt sei, weissjemand besser als Ihr. Auch ist zwar alles, wozu vonAnfang an Auftrag ertheilt, und was nach der Beendigungdes ganzen Werkes, mit Unserer willigen Zustimmung,»och verfügt werden musste, bereits durch Unsere Redensowohl in griechischer Sprache, als der der Römer, denenWir ewige Dauer wünschen, auseinandergesetzt worden •Weil Ihr aber sowohl, als alle diejenigen, welche dereinstz « Lehrern der Gesetzwissenschaft bestellt werden, auchbissen musstet, was und zu welcher Zeit den Studieren-den vorzutragen Wir für nothwendig erachten, um siedadurch vollkommen und geschickt zu machen, so haben