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1 (1830) Pandecten. Buch 1 - 11 Des Kaisers Iustinian Institutionen
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JjfSTiT- !-• IV. Tit. 11, De sathdationibus.

beantworten zu können, so fing man an, durch Geschäftsbesor-gcr Processe zu führen, denn Krankheit, Alter, nothwendigeReisen, und viele andere Gründe verursachen oft Hindernisse»seine Sache selbst zu führen. 1. Ein Geschäftsbesorgcr brauchtweder mit bestimmten Worten , noch in Gegenwart des Geg-ners bestellt zu werden, ja sogar meist ohne sein Wissen.Denn jeder, dem man gestattet, seine Sache zu führen, oderzu vertheidigen, wird als Geschäftsbesorgcr angesehen. 2. Wi°Vormünder und Curatoren bestellt werden, ist im ersten Buchegezeigt worden.

Elfter Titel.De satisdationihus.

( Von Sldicrhcitsbcstellmgcn.)Die Alten hatten eine andere Art und Weise der Sicher*Fioitsleistungen, als die Neuern durch Gebrauch angenommenhaben. Ehedem wurde , wenn auf eine Sache Klage erhöbe"ward, der Besitzer angehalten, [dafür] Sicherheit zu leiste"»das« wenn er den Process verlöre, und die Sache weder selbst»noch deren Werth herausgäbe, dem Kläger freistehen sollte»entweder ihn [persönlich K6 )] zu verklagen, oder seine Bär*gen. Diese Sicherheitsleistung hiess „das Erkannte zu lei-nten." Woher es so genannt ward, ist leicht zu begreife",denn es stipulirte hier [der Kläger], dass ihm das geleistetwerde, worauf erkannt würde. Um so mehr mtisste nun der-jenige , gegen welchen eine Klage auf eine Sache . erhöbe"ward, Sicherheit leisten , wenn er in fremdem Namen sich »"den Process einliess. Der, welcher auf ciue Sache klagte,wurde, wenn er in eigenem Namen klagte, nicht zur Sicher-heitsleistung ferngehalten. Ein Geschäftsführer musste aber»wenn er auf eine Sache klagte, Sicherheit leisten, ,,dass de*Eigenthümer seine Genehmigung crlheileu werde," denn so"*'liefe man Gefahr, dass der Eigenthümer über dieselbe Sachenoch einmal Streit erhob. Vormünder und Curatoren 1111188*0"nach den Worten des Edicts auf dieselbe Art wie Geschäf'S-besorger Sicherheit leisten; zuweilen wurde ihnen, wenn s>°klagten, die Sicherheitsleistung erlassen. So war es bei Kl 11 "gen auf eine Sache. 1. Wenn aber gegen eine Person [gcklag*jvard], so fand zwar von Seilen des Klägers dasselbe Statt,Was Wir von den dinglichen Klagen gosagt haben, von Seite"des Beklagten aber mussto 8 7 ), weiui er in fremdem Name".-—-—————~_

$<)) Weil nämlich nun aus der Stipulation geklagt ward.

87) Unser Text hat aus dem Ga jus hier debet restituirt; dci"Zusammenhang nach muss aber «las Imperl'ectuin dr.bebtt 1,stehen, in 1( | wenn einmal eine neue Lesart zu conjeeturire"ist, so dürfte die letztere besser sein.

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