Ustit. L. iy. Tit. 7. Quod cum eo, qui in nViena etc. 179
1,1 rii cksi<h(]ich der Sache, der er vorgesetzt ist, contrahirt
forden ist. Der Name Schiffsrhedcrklagc kommt daher, weil
rter > dem die tügliclio Einnahme auf dem Schilfe gehört, Schiffs-
. der heisst. Die Factorklage findet Statt, wenn Jemand
„ ller Schenke oder irgend einein ajidern Gewerbe seinen
, ven vor gesetzt hat, in Beziig auf das, was mit demselben
oache wegen, der er vorsteht, contraliirt worden ist. Fac-
'«-läge heist sie darum, weil der, welcher [solchen.! Geschä'f-
e JJ Vorgesetzt wird, Factor heisst. Der Prätor lässt diese —
Wen ■—. Klagen auch dann Statt finden, wenn Jemand einen
le « Menschen oder einen fremden Sclaven einem Schi/fe,
r e "ier Schenke, oder irgend einein andern Gewerbe vor-
f. eSe,zt a at, weil in diesem Fall derselbe BilligkeitsgnuidMitritt.
j. & Der Prä'tor führte noch eine andere Klage ein, welche. 1''lheilungsklage genannt wird. Denn wenn ein Sclav
. |, """ich Sonderguts- Waaren mit Wissen seines Herrn Ge-'Ute treibt mid mjt demselben in Bezug darauf contrahirtiilcn ist, so verordnet derPrätor, dass der Bestand an Waa-
II . " Was davon eingenomineii worden ist, zwischen dem
... . rn > Wenn diesem [der Sclav] etwas verschuldet, und den
de *' C " "^" u '8'ern jiach Maassgabe ihrer Antheile gellieilt wer-da« . • "VVciui sich nun einer von den Gläubigern beschwert,l'i'i ' Zuweu 'g' zugetheilt worden sei, so giebt ihm [derKl'.. ' We '^ er ^ em Herrn die Theilung selbst gestattet, dieITja 0 ^ e *» eu diesen], welche die Veithciliingsklage heisst."j^ "sserdein giebt es noch eine Klage in Betreff des Sonder-■Wo i ' . dessen) was m den Nutzen des Herrn verwendetl e c . en lst » so, dass wenn ein Geschäft auch ohne den Wil-w - . es Herrn eingegangen worden, dennoch derselbe für das,ny m se iuen Nutzen verwendet ist, ganz, und wenn diesreirl.f ^ 0SCUGuei » ist, soweit haften muss, als das SondergutSW in den Nutzeq des Herrn verwendet wird alles
deicht.
hat i ' ^ Vas ^ er Sdav als nothwendig für ilin aufgewendetWr' j. -*« Wenn er Geld geborgt, und damit dessen Gläubigerfii ( . .'& ' 0( 'cr den Einsturz drohende Gebäude gestützt, oder°der " ,sw esen Getraide gekauft, oder ancli ein Grundstück,
Reno S0 " St e,Ue 11 " l,li " e Sache erhandelt hat. Wenn dalier, an-Xj ( ; >,mm > dein Sclav hat von zehu Goldstücken, die er vomfiüjf"^ 0I "£'° 5 deinem (laubiger fünf gezahlt, die übrigenfünf „, ° r ""^ lr h' ei »J eine Weise verbraucht, so wirst du aufnl s 1-2 v crurtheilt werden, auf die übrigen fünf nur insoweit,^oldsr - '^ 01u " i er 8'»t reicht. Hieraus erhellt, dass, wenn alle zehndi e K . ". , m deinen Nutzen verwendet worden sind , 'l'itius°i'le K| Z ° ." nmc verlangen könne. Denn wenn es auch nura 8'° ist, womit über das Sondergul, und über das, was
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