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1 (1830) Pandecten. Buch 1 - 11 Des Kaisers Iustinian Institutionen
Entstehung
Seite
52
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Instit. h. II. Tit. 7. De rfotratiottUws.

Stolle gesichert werden und obsiegen, sie imS'gen klagen oderverklagt werden. Gegen die kaiserliche Schatzkammer'- 9 ) selbstsoll denen, die auf den Grund des Eigonthums oder einerHypothek an denjenigen Sachen , die veijäussert worden sind,Ansprüche zu haben vermeinen, diese binnen vier Jahren anzu-bringen freistehen. Unsere eigene Constitution, w r elche Wirneuerlich bekannt gemacht haben, hat das, was über die fisca-lisclicn Vcräusserungsfälle m der gedachten Zenonianischcn Con-siilulion enthalten ist, auch auf diejenigen ausgedehnt, welcheaus Unserni Hause oder dem der verehrungswürdigeii Kaiserinetwas empfangen haben.

Siebeuter Titel.

D e donationibus.{Von Schenkungen.')Es giebt auch eine andere Ervverbmigsart, die Schenkungen-Dieser giebt es zwei Arten, auf den Todesfall und nicht aiilden Todesfall. 1. Eine Schenkung auf den Todesfall ist ein«solche, die in der Voraussetzung des Todes geschieht, wein»Jemand so schenkt, dass wenn ihm etwas Menschliches wider-' fährt, der Empfänger es behalten soll, wenn aber der Sehen*'ker ihn überleben sollte, er es wicdernehmeii will, oder wennihn die Schenkung gereut, oder der zuerst stirbt, der beschenktworden ist. Diese Schenkungen auf den Todesfall sind ganznach dem Beispiel dar Vermächtnisse eingerichtet. Denn daunter den Gelehrten selbst Zweifel geherrscht hatte , ob ina»dieselben den Vermächtnissen oder den | reinen] Schenkiinge"gleichstellen sollte, indem sie sowohl die Merkmale von beide)'an sich trugen, als jeder sie zu einer andern Art ziehen wollt'''so ist von Uns verordnet worden, dass sie lüberall den Ver-mächtnissen zugezählt und so errichtet werden sollten, wie dievon Uns erlassene Constitution die Form vorgeschrieben hat.Eine Schenkung- auf den Todesfall ist mit einem Worte dan»vorhanden, wenn Jemand zwar lieber selbst etwas behaltenwill, als der es haben soll, dem er es schenkt, aber dieser *' slieber haben soll, als sein [des Schenkers] Erbe. Auf die» eArt beschenkt auch Telemach beim Homer den l'iräus:

Denn, Piräus, wir wissen nicht, wie das alles sich endet;Wenn mich aber die Freier, die stolzen, im eigenen HauseHeimlich morden und in mein Täterlich Erbe sich theilen,Will ich lieber, dass du dies behältst, als einer von jenen.Wenn aber ich den Tod und Verderben ihnen bereite,Bring' du Freudigjes mir dem Freudigen wieder nach Hause.

29) Sacrathsimum aerarium prineipis ist dem Fiscus gleich-Früher betraf letzterer mehr das Privatvermögen des Kaiser*»Weil man noch den Schein der Republik aufrecht erhielt.