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1 (1830) Pandecten. Buch 1 - 11 Des Kaisers Iustinian Institutionen
Entstehung
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Instit. h. II. Tit. I. Du verum diulslonc el qualtiate. 39

diesem Fall der Verarbeiter Eigenthümer wird, indem er uiclu.nur seine Arbeit, sondern auch einen Thcil seines Stoffes her-gab. 26. Hat Jemand fremden Purpur in sein Kleid gewebt,"o folgt dieser, wenn schon derselbe kostbarer ist, vermögedes Hiu zu komme n 8, dem Kleide, und der Eigenthümer des* »rpurs hat gegen den, der ihn wegnahm, die Klage und dieCondiction 2 °) wegen Diebstahls, möge dieser selbst das Kleidgemacht haben oder ein Anderer. Denn wenn gleich nichtmein- vorhandene Sachen nicht zurückverlangt werden können,8 *> kann doch gegen den Dieb und einige andere Besitzer [aufEraalz'l geklagt werden. 27. Wird der zwei Eigenthiimerngehörige Stoff mit deren Willen zusammen vermischt, so wirdder ans der Vermischung entstandene ganze Körper beidengemeinschaftlich, z. B. wenn zwei ihren Wein zusammengemischt,oder Massen von Silber oder Gold zusammengeschmolzen haben.Anch'wenu die Stoffe verschiedener Art sind, uud daraus einWues eigenthümliches Erzeugnis» hervorgebracht worden ist,*« U. aus Wein und Honig Meth, oder aus Gold und SilberElectruin, so gilt dasselbe; denn auch in diesem Fall unterliegtes keinem Zweifel, dass das eigentümliche Erzeugnis« geinein-"chaflüch sei. Sind die Stoffe zufällig und ohne Wissen derEigenthümer ziisammcngerathcn, so wird dasselbe, mögen siegleich- oder verschiedenartig - sein, als gültig angenommen.28. Ist das Getraide des Titius mit dem deinigen vermischtWorden, so ist es euch beiden gemeinschaftlich, wenn es mit«nrem Willen geschah, weil die einzelnen Körper, d. h. dieKörner, soweit sio jedem einzeln gehörten, mit eurem WillenVereinigt worden sind. Geschah es zufällig, oder vermischtees Titius ohne deinen Willen, so wird es nicht als gemein-schaftlich angesehen, weil die einzelnen Körper in ihren Be-"tandtheilen fortdauern, und es wird das Getraide in diesenfallen ebensowenig gemeinschaftlich, als die HecTde, wenndein und des Titius Vieh untereinander getrieben wird. WennwWr einer von euch im Besitz des sämintlicheit Getraides ist,S(> linde! zwar die Klage auf Heransgabe, nach Maassgabe desA'itheils eines Jeden an dem Getraide, Statt, es unterliegt a':erWim Ermessen des Kichters, abzuschätzen, von welchem Wertliuns Getraide eines Jeden gewesen ist. 29. Hat Jemand auf"einem Grund und Boden mit fremdem Baumaterial gebaut, soWird er als Eigenthümer des Gebäudes angesehen, weil alles,Was auf dem Grund und Buden, gebaut wird, demselben an-gehört. Jedoch hört dadurch der Eigenthümer der Baumateria-lien nicht auf, dies zu sein , sondern er kann nur ni Zeit

20) 8. unten K. IV. Tit. 1. $. *9. Der Unterschied beider Kla-ffen folgt unmittelbar nachher.