34 Instit. L. II. Tit. 1. De verum divisione et qnaliutfe.
so gut wie der, welcher durch Bestechung das Vormiindamtah «ich kauft. 11. Auch der Freigelassene, welcher überführtwird, die Vormundschaft für die Kinder seines Herrn betrüb-lich geführt zu haben, wird an den Stadtvorsteher zur Bestra-fung abgegeben. 12. Endlich ist zu wissen, l%iss diejenigen,welche die Vormundschaft oder Curatel betriiglich führen,auch wenn sie Sicherheitsbestellung anbieten, doch davon ent-fernt werden müssen , weil die Sicherheitsbestellung des Vor-mundes den bösen Vorsatz nicht ändert, sondern Gelegenheitgiebt, weiter an dem Vermögen sich zu vergreifen. Für ver-dächtig halten Wir auch den, der einen solchen Lebenswandelführt, das» er verdächtig erscheint; dahingegen ist der arme,aber redliche und fleissige Vormund oder Curator nicht alsverdächtig zu entfernen.
Zweites Buch
der Institutionen des Kaisers Jmfiniati,
Erster Titel.
Tie verum divisione et qualitalc.
{Von der Eintheilung und Beschaffenheit der Sachen.)Im vorigen Buche haben Wir das Personenrecht auseinan-dergesetzt , nun wollen Wir von den Sachen sprechen, diesich entweder in unserm Eigenthnm oder ausserhalb desselbenbefinden. Denn einige sind uach dem Naturrecbt Allen gemein,einige sind öffentliche, einige gehören Gcsammtheiten, andereNiemandem, die mehrsten aber Einzelneu, wie sie Jeder ausmannigfachen Gründen erwirbt, so wie es aus dem Folgende"erhellen wird. 1. Nach dem Naturrecht ist folgendes Alle«gemein: Luft, das lliessende Wasser, das Meer, und daher dieMeeresküsten. Niemand darf also verhindert werden, an dieMeeresküste zu treten, dahingegen ihm Landhäuser, Denkmälerand Gebäude zu betreten untersagt werden kann , weil diesenicht Völkerrechtens sind, wie das Meer. 2. Alle Flüsse undHäfen siud öffentlich, und daher ist das Recht, in den Häfoi'und Flüssen zu fischen, Allen gemeinschaftlich. 9. UnterMeeresküste versteht man [den Baum], wie weit die gross'''Fluth zur Winterszeit tritt. 4. Auch der öffentliche Gebrauchder Fhissufer ist Völkerrechtens, so wie der des Flusses selbst-Daher steht Jedem ebensowolil frei, am Ufer zu landen, Tauean auf demselben wachsenden Bäumen zu befestigen und L«'
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