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1 (1830) Pandecten. Buch 1 - 11 Des Kaisers Iustinian Institutionen
Entstehung
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Instit. L. I. Tit. 16. T)e capitis dcminntionc.

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Wird meist durch jede k Art der Veränderung' des persönlichenStandesrechts aufschoben, denn Seitenverwandtschaft ist einRechtsausdruck; das Recht der Verwandtschaft wird aber nichtdurch jede Art verändert, weil ein bürgerlicher Rechtsgrund ")«war bürgerliche Rechte aufgeben kann, nicht aber auch natürliche.

Seclizelmter Titel.

I) e capitis d c m i n n l i » n e.

{T r on der Veränderung des persönlichen Siandesrechts.)

Capitisdominution ist ein«* Veränderung' des vorigen per-sönlichen Standes Hnd geschieht auf dreifache Weise, dein» e»giebt eine grosse, eine geringere, auch initiiere genannt, undeine geringste. 1. Die grosse Standcsrochtsveränderung. ge-schieht , wenn Jemand Bürgerrecht und Freiheit zugleich ver-ulkt; dies widerfährt denen, welche durch die Strenge desUnheils zur Strafe Solaven werden, oder den Freigelassenen,die wegen Undank gegen ihre Freilasser dazu verurlheilt wer-den, oder denen, die, um Theil am Kaufpreis zu nehmen, sichverkaufen lassen. 2. Die geringere oder mittlere Standesrechts-Veräuderung ist diejenige, wo das Bürgerrecht verloren geht,die Freiheit aber beibehalten wird; dies trifft den, dein Feuerund Wasser verboten worden-ist, oder den, -welcher auf eineInsel deportirt wird. 3. Die geringste Staudcsrerhta.vcränderiingist diejenige, wo Bürgerrecht und Freiheit bleibt, aber daspersönliche Standesrecht des Menschen * s ) verändert wird;Jiess geschieht bei denen, die eigenen Rechtens gewesen unddarauf fremdem Rpcht unterworfen worden sind, oder ninge-kehrt. 4. Ein freigelassener Sclav erleidet keine Staudesrechts-Veränderung, denn er hatte vorher noch keinen Stand. 5. Die-jenigen , deren Rang vielmehr als ihr Stand verändert wird,erleiden keine Stnndesrechtsveränderung; daher trifft den ausdem Senat Gestossenen keine Veränderung seines Siandesrechts.6. Dass aber gesagt wird, das Recht der Verwandtschaft bleibeauch nach der Standesrechlsveränderung, ist nur von der ge-ringsten zu verstehen, denn hier bleibt die Verwandtschaft;Wenn die grosse Standesreclitsveräuderung eintritt, so geht auchdas Verwaudtschaflsiccht verloren, ■/.. 15. wenn ein VerwandterSclav wird, und die Verwandtschaft lebt auch nicht wiederauf, wenn er freigelassen wird« Auch wenn Jemand auf eineInsel deportirt wird, löst sich die Verwandtschaft auf. 7. Wenn

17) Civilis ratio übersetzt von Brockdorff ini Gajns einverändertes bürgerliches Verbültniss, indessen scheint mir diewörtliche Uebersetzung sehr passend.

18) „Itücksichtlich der Familienverhältnisse" könnte man mitvon Brockdorff hinzusetzen (§. 162. c. 1.).