12 Instit. L. I. Tit. 9. Depalria potcstalc. Tit. 10.
Neunter Titel.De p a t r i a p o l c s t a t e,
(Fon der väterlichen Gewalt.)
In unserer Gewalt befinden sich unsere Rinder, die wirin rechtmässiger Ehe erzeugt haben. 1. übe aber, oder Hei-rath, ist eine Verbindung' zwischen Mann und Weib, die einunzertrennliches '') lebenslängliches Beisammensein begreift.
2. Das Hecht der Gewalt, das wir über unsere Kinder haben,ist ein eigenthiimliches der Komischen Bärger , denn Niemandanders iial eine solche Gewalt über seine Kinder, wie wir.
3. Wer also von dir und deiner Gattin erzeugt -wird, befindetsich in deiner Gewalt, ebenso ist der von deinem Sohn undseiner Gattin erzeugte, d. h. dein Enkel und deine Enkelin, indeiner Gewalt, so wie die Urenkel u. s. w. Die Kinder dei-ner Tochter hingegen sind nicht in deiner Gewalt, sondern inder iiu-es Vaters.
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Zehnter Titel.
D e. n u p t i i s.
{T'on der Ehe.)
Rechtmässige Ehen gehen diejenigen Römischen Bürger miteinander ein, welche sicli nach Vorschrift der Gesetze verbin-den, und zwar die Männer, wenn sie mündig, und die Wei-her, wenn sie mannbar sind, mögen sie Familienhäupter oderFamilienkinder sein, sobald sie nur im letztern Fall die Ein-willigung der Eltern haben, in deren Gewalt sie sich befinden;denn es erheischt sowohl ein bürgerlich rechtlicher als natür-licher Grund, dass der Befehl des Vaters vorausgehen muss.Hieraus ist die Frage entstanden, ob die Tochter oder der Sohneines Rasenden heirathen könne? Da iüxir den Sohn schwan-kende Ansichten vorhanden waren, so erging Unsere Entschei-dung, wornach d^m Sohn, ebenso wie der Tochter des Rasenden,ohne des Vaters Zutritt sich ehelich zu verbinden, unter denin Unserer Constitution gegebenen Bestimmungen , erlaubt ist.>
1. Wir dürfen aber nicht jedes Weib heirathen, sondernmit einigen ist die Ehe untersagt. Dcn^zvvischen Personen, dieim Verhultniss von Eltern und Kindern zu einander stehen,können Ehen nicht eingegangen werden, also [nicht] zwischenVater und Tochter, Grossvater und Enkelin, Mutter und Sohn,Grossmutler und Enkel, und so bis ins Unendliche, und wenn
11) Individuns s. Vinnii CoMment. ad h. I.