6 Instit. L. L Tit. 4. Da ingenuis. Tit. 5.
clier entweder gehören, oder er wird es erst; [als Sclav] ge-boren wird [das Rind] von einer Sclavin; zum Sclaven wird[Jemand] entweder nacli Völkerrecht, d. h. durch Gefangen-schaft, oder nach bürgerlichem Recht, wenn ein Freier, derüber 20 Jahr alt ist, sich, um Theil am Raufpreis zu haben,selbst verkaufen la'sst. 5; In dem Verhältnis» der Sclavenfindet gar kein Unterschied Statt, ein mannigfacher [jbingegen]unter den Freien, denn diese sind entweder Freigcborene oderFreigelassene.
Vierter Titel.De i n g c n u i s.
(JTon den Freigeborenen.)
Ein Freigeborncr ist derjenige, welcher frei ist, sobald ergeboren wird, mag er von zwei Freigeborenen ehelich erzeugtsein, oder von zwei Freigelasseneu, oder einem Freigcborene»und einem Freigelassenen. Wer aber auch nur von einer freienMutter geboren wird, [obschon] sein Vater Sclav ist, der wirdnichts desto weniger eben sowohl als Freier geboren, wie dervon einer freien Mutter und einem [im Betreff seines Standes]ungewissen Vater, weil er gemeiner Herkunft ist; dabei ge-nügt es, wenn die Mutter zur Zeit der Geburt frei war, selbstwenn sie als Sclaviu empfangen hat. Sogar im entgegen-gesetzten Fall, wenn sie als Freie schwanger geworden, nach-her aber als Sclavin geboren hat, wird das Rind doch freigeborpn, weil der Leibesfrucht der Unglücksfall der Mutternicht schaden darf. Hieraus hat man die Frage aufgeworfen,ob, wenn eine schwangere Sclavin freigelassen, nachher aberwieder Sclavin wird und dann gebiert, sie einen Freien oderSclaven zur Welt bringt? Martian ist der Meinung, [dasRind] werde frei geboren; denn es genügt, dass die Leibes-frucht auch nur in der dazwischenliegenden Zeit eine freieMutter gehabt habe, und diess ist ganz richtig. 1, Ist aberJemand als Freier geboren, so schadet es ihm nichts, Sclavgewesen und nachher freigelassen worden zu sein, denn es istsehr oft verordnet worden, dass die Freilassung der Geburtnicht schaden solle.
Fünfter Titel.
De libertin i s.
{Von den Freigelassenen.)
Freigelassene sind diejenigen, welche aus einer rechtmäs-sigen Sclaverei entlassen worden sind. Freilassung ist dicEr-