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1 (1830) Pandecten. Buch 1 - 11 Des Kaisers Iustinian Institutionen
Entstehung
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Vorrede.

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Gegensatz von Dispositionen unter Lebendigen und aufden Todesfall; in letzterer Hinsicht, besonders in An-sehung der Legate (die damnaiio, vindicatio \u s. w.«nd das Wort damnarc in Bezug auf den Erben), undm ersterer z. B. ccdcre bei Uebertragung von Sacben undBeeilten, ohne dass damit der frühere eigenthüinliche Be-griff des alten Hechtes gemeint sein kann.

Es findet sich zuweilen auch derselbe Ausdruck inverschiedener Bedeutung gebraucht, und zwar nicht blos,je nachdem die Stelle, worin er vorkommt, verschiedenenJahrhunderten oder Zeiträumen angehört, sondern auch indemselben Schriftsteller. Ein Beispiel hiervon sind dieWorte civilas und respublica im zweiten Titel des 1. Bu-ches der Pandccten, in Pomponius berühmtem Bruch-stück; in demselben heisst nämlich civilas meistens Staat,aber einige Male blos Stadt, nämlich 11 om, und (res-publica ') ist zuweilen durch Gemeinwesen, einmalauch durch Stadt, d. h. wieder Born, und einige Maledurch Staat wiederzugeben. Diese Verschiedenheit kanndarum nicht auffallen, weil wir civilas so wenig wie res-publica überhaupt übersetzen können, da uns die eigent-lichen Bedeutungen ganz abgehen; man kann daher nurfür jeden solchen Fall annähernde Begriffe in unsererSprache suchen.

1) Zum Beweis «lieser Behauptungen bei den gerade oben ge-dachten Ausdrücken kann ich mich auch auf Brisson. deVerbor. Sig'iif. hli.vv. und By nkershoekii Praetermissazu ohgeiianntcm Titel, ad 1. 2. $. 1. beziehen, wiewohl dievon diesen zu den verschiedenen Bedeutungen angezog-enen$$. aus Pomponius Bruchstück, meinem Erachten nach, nichtalle richtig sind; denn so z.B. sagt Brisson, civilas hoissein §§.4. 7. 8. und 28. Stadt, das heisst Born, allein nurin §. 28. sowie J. 27. kann es in dieser Bedeutung genommenwerden.