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V o r t c (I c.
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Römischen Sprache Jas unbestimmte man fehlt, statt des-sen sie sich auf mannigfache Weise durch nos, vos, tu,den blossen Plural ohne Beisatz u. s. w. hilft, worauswieder manche andere Eigentümlichkeiten entspringen,z. B. der Plural für die unbestimmte Person statt desSingulars im Deutschen, würde, wenn sich die Uebersetzungwörtlich (ich möchte sagen sclavisch) trevi daran hielte,eine höchst unangenehme Steifheit hervorbringen; es wirddaher gebilligt werden, wenn ich hier unser deutschesman angewendet habe. Noch inuss ich einiger besondernAusdrücke, Worte und Sprachmanieren gedenken, welchedie Uebersetzung geradezu ändern musste, theils um denSinn nicht auf Rosten des Ausdrucks zu opfern, theils umdie Regeln der Sprache zu befolgen.
Hierher gehören das oftmalige item zu Anfang vonSätzen, was zuweilen ein so gelindes Uebergangswort ist,dass es füglich ausfallen könnte; autem gegen seinen Cha-racter als Verbindungs - oder Gegensatz-Wort gebraucht;tarnen wenn kein Gegensatz vorhergeht; scienclum est, pla-cet, conslat, ineipii mit einem Verbo oft statt des Verbiselbst, vor allen aber äicendum est in ehen der Zusammen-stellung (im I. B. der Pandecten kommt sogar ein äicen-dum est, dici posse vor!) Hiervon ist Manches auf dieüberall beobachtete Bescheidenheit und Wohlstand derRechtsgelehrten zu rechnen, aus denen solche Fragmenteentnommen sind, und die dem Richter damit nicht habenvorgreifen oder Vorschriften machen, sondern ihre Mei-nung nur als ein Gutachten vortragen wollen. Hiehergehören ferner die häufigen Fragestellungen, das forlassi'n;ja, selbst Antworten, die frageweis gestellt sind.
Häufig sind ältere Rechtsausdrücke, die einen eigenthüm-lichen und besondern BegrifF bestimmen, nur in allgemeinerBedeutung gebraucht; ein Beispiel hiervon findet sich bei dem