XXVI
Vorrede.
il
Ich habe diese Mos abgerissenen Bemerkungen ange-führt, um dadurch zu erkennen zu geben, dass in diesenund vielen andern dem ähnlichen Fällen nicht Willkührdie Uebersetzung geleitet hat.
In den schon oben angedeuteten fortgesetzt werdendenVorreden zu den ferner erscheinenden Heften wird sichoft genug Gelegenheit finden, von Eigentümlichkeitendieser Art weiter zu sprechen, indem es unmöglich ist,bei einem so umfassenden Unternehmen alles vorher be-stimmen zu wollen. Auch wird im nächsten, vierten, Heftbereits nähere Nachricht von den übrigen Herrn Mitarbei-tern ertheilt werden können, was mehrere Umstände ge-genwärtig noch verhindern.
Ich kann daher für den Augenblick nur noch hinzu-fügen, dass mehrere Rechtsgelehrte von berühmten Namenihre Mitwirkung zur Uebersetzung bestimmter Theile desC. J. vorläufig zugesagt, und dass mehrere andere nam-hafte Juristen als Mitarbeiter sich gemeldet, und der Re-daction überlassen haben, ihnen die zu übernehmendenTheile anzuweisen, was, um Collisionen zu vermeiden,nölhig war.Zerbst, den 31. Mai 1830.
Dr. Carl Friedrich Ferdinand Sintern*.