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VIII
Vorrede.
rerer gebrochen wird, so halte ich es für nöthig, einigeWorte über die Veranlassung dazu zu sagen, um manchesSpätere in das gehörige Licht zu stellen.
Schon vor längerer Zeit war in mir der Gedanke zueiner Uebersetzung des Corpus Juris entstanden, und jemehr ich mich von dem Nutzen einer solchen, voraus-gesetzt, dass sie so wäre, wie ich sie mir dachte, über-zeugte, destomehr drängte es sich in mir zur Thätigkeit.ich verkannte dabei die grossen Schwierigkeiten diesesWerkes, die sich von so vielen Seiten darbieten, durchausnicht, sondern lernte dieselben, jemehr ich mich dem Be-ginn der Ausführung näherte, ja noch während desselben,immer mehr kennen. Von Anfang an sah ich jedoch ein,dass ein Zusammenwirken Mehrerer zu diesem Zweckhöchst wünschenswerth, wo nicht nothwendig sei, wennnicht ein Menschenalter bis zu dessen Erreichung verllics-sen sollte. Einige vorläufige Versuche, welche ich des-halb that, blieben jedoch ohne näheres Resultat.
Ich unternahm es nun allein, mit den Institutioneneinen Anfang zu machen. Das Manuscript war fertig, undich hatte eben Unterhandlungen mit einem Verleger ange-knüpft, als die Uebersetzung vom Hrn. CommissionsrathDr. Rossberger in Berlin erschien, in Folge dessen ich jeneabbrach, und mein Studium nun hauptsächlich auf diePandecten richtete. INIach einiger Zeit geschah mir daraufvon dem Hrn. Verleger dieses Werkes der Antrag, ob ichdie Redaction einer Uebersetzung des Corpus Juris über-nehmen wolle, mit dem Ersuchen, ihn von meinen Vor-arbeiten dazu zu unterrichten und meine Ansichten dar-über mitzutheilen, indem er den Plan habe, eine solcheUebersetzung in seinem Verlag unternehmen zu lassen.Mit Vergnügen ergriff ich diesen Antrag, theilte jedochzugleich dem Hrn. Verleger mit, dass ich es sehr gern