()
r r e d e.
Jiis
4s ist eine auffallende Erscheinung, dass bis jetzt eineUebersetzung der Justinianeiscben Gesetzbücher noch nichtvorhanden ist, da dieselben doch von allen Werken desAlterthums, nächst der Bibel, am frühesten und weitestendurcli Deutschland, wie durch das übrige civilisirte Europa,verbreitet worden, und von allen andern schriftlichen Denk-mälern der Alten, gewiss mit sehr wenigen Ausnahmen,mehr oder minder zahlreiche Uebersetzungen in deutscherSprache, wie in denen aller übrigen gebildeten europäi-schen Völker und zu allen Zeiten erschienen sind. Wennman die Ursache davon zu erforschen sucht, so tritt zwarsogleich ein Scheingrund hervor, nämlich der Umfang unddie Schwierigkeit des Unternehmens selbst; indessen hatdoch Beharrlichkeit, und insbesondere deutscher Fleiss,schon viel Grösseres geleistet, als dass jener Grund über-haupt als ein solcher betrachtet werden könnte. Ich glaubedie Hauptursache davon, dass man bisher noch keine Ueber-setzung der Justinianeischen Gesetzbücher hat (denn diealtern Bearbeitungen und Auszüge einzelner Theile u. s. w.sind hierher nicht zu rechnen), darin zu finden, dass manden Nutzen derselben verkannt hat.
Wenn nun mit dem gegenwärtigen Werke die Bahnzu einem solchen Unternehmen mit vereinten Kräften Meli-