Druckschrift 
2 (1899) Praktische Unterrichtslehre für Seminaristen und Volksschullehrer : [mit Katholischer Katechetik]
Entstehung
Seite
33
Einzelbild herunterladen
 

■HBMBH

§ 124. VI. Geschichte des Religionsunterrichts

33

Katechumenen halten sollen. Diese Ansprachen (18) warenauf sechs dem Osterfeste, an welchem die Taufe stattfand,vorangellende Wochen verteilt. Nach der Taufe wurden dieNeuaufgenommenen in fünf weiteren Katechesen über dieSakramentsfeier und das Vaterunser belehrt.

Auch von Augustinus (f430) besitzen wir eine Schrift,welche sieh mit der Unterweisung der Katechumenen be-schäftigt (De rndibus catechizandis). Der Katechet soll nachihm die Geschichte des Reiches Gottes vom Anfangbis zur Gegenwart erzählen (narratio), die christliche Lehremitteilen und fragen, ob der Schüler den Lehrer auch ver-stehe (interrogatio), endlich zn einem heiligen Lebenswandelermahnen (adhortatio). So führte der religiöse Unterrichtder alten Kirche in die heilige Geschichte, in den christ-lichen Glauben und das christliche und kirchlicheLeben ein.

4. Als mit dem 8. Jahrhundert die Kindertaufe die all-gemeine Regel geworden war, hörte das kirchliche Katechu-menat auf. Dafs man nunmehr die Taufpaten verpflich-tete, ihren Patenkindern den Katechismus, d. h. Glaubeund Vaterunser zu lehren, erwies sich bald als unzulänglich ;denn viele Paten waren so wenig als die Eltern befähigt,diesen wenn auch noch so primitiven Unterricht zu erteilen.Karl der Grofse machte zwar unter Androhung von Strafenjedem Unterthanen zur Pflicht, Glaube und Vaterunserauswendig zu lernen, ja er verlangte von den Geist-lichen und Mönchen (789), dafs sie nicht nur die Kinder derHörigen, sondern auch die der Freien heranziehen undSchulen einrichten sollen, in denen die Knaben Psalmen,Noten, Gesänge, Kalenderkunde, Grammatik und das Lesenlernen könnten; allein der Gedanke einer christlichendeutschen Schule, durch welche allein das hätte ver-wirklicht werden können, was Karl erstrebte, sollte nochJahrhunderte lang auf seine Durchführung warten. Eine Fruchtder Verordnungen Karls ist die Abfassung des sogenanntenWeifsenburger Katechismus, welcher in deutscherSprache das Vaterunser mit Erklärung, die Todsünden, dasapostolische und athanasianische Glaubensbekenntnis und dasEhre sei Gott in der Höhe enthält. Merkwürdig ist diese

Bö lim, l'ri'.Uiische Unterriclitslelire. 0