Druckschrift 
2 (1899) Praktische Unterrichtslehre für Seminaristen und Volksschullehrer : [mit Katholischer Katechetik]
Entstehung
Seite
399
Einzelbild herunterladen
 

§ 116 a. Der Unterricht im Gartenbau und in der Obstbaumzucht. 399

§ 116a.

C. Der Unterricht im Gartenbau und in der Obslbaumzacht.

1. Der Volksschullehrer soll auch auf diesen mit der Natur-geschichte verwandten Gebieten bildend auf die Schüler ein-wirken, sie passend im Schulgarten beschäftigen, zum Hantierenmit Spaten, Schnur und Mafs, d. h. zu einer ordentlichen Bestellungdes Pflanzlandes, sodann zur Beobachtung und Pflege der Pflanzenanleiten. Wo es der Raum gestattet, sind daher probeweise auchFutterkräuter, nützliche Gewächse für Haus- und Feldwirtschaft,neue Gemüsesorten, auch Giftpflanzen anzubauen. Auch die Pflegeder Topfgewächse und Blumen schlägt hier ein.

2. Zumeist erstreckt sich der Unterricht in den Gartenarbeitenauf die Anleitung zur Obstbaumzucht. Es soll die männlicheJugend über den grofsen Nutzen und Wert des Obstbaues gehörigbelehrt, in ihr die Neigung und der Sinn für Pflanzung, Wartungund Pflege sowie für Schutz und Schonung der Obstbäume gewecktund dadurch zugleich den Baumfreveln und Obstdiebstählen vor-gebeugt werden, die erfahrungsgemäfs da abnehmen, wo man dieObstbaumzucht mit Verständnis und Vorliebe treibt.

Die Schüler sollen mit der Bodenbearbeitung, dem Säen, Jäten,Versetzen, Veredeln, dem Schnitt, den Krankheiten der Bäumebekannt gemacht werden, und dies nicht etwa blofs theoretischim Schulzimmer, sondern praktisch und vorzugsweise im Schul-garten. Selbstthun ist auch hier die Hauptsache, da es dasInteresse weckt. Daher sollen Werktags- und Feiertagsschüler zudieser Anleitung regelmäfsig aufserhalb der Schulstunden zugezogenwerden.

Baumpflege und Blumenzucht veredeln das Herz und lehrenSchonung. Wo dies sich nicht manifestiert, Schulgärten frevelhafte Be-schädigung erfahren, haftet, wenn der Thäter unbekannt bleibt, derSchulsprengel, auf dessen Kosten auch die Schulgärten anzulegen sind.

3. Die Mädchen können im Schulgarten mit leichteren Hand-reichungen zweckmäfsig beschäftigt werden, so z. B. mit dem Jäten,Giefsen, Säen, Pflanzen von Küchengewächsen, Anbinden derselben,mit der Pflege der Blumen, der Beerenobststräucher, dem Reinigender Wege etc.

4. Zur Aneiferung, zur Belohnung für Fleifs und Wohlverhaltendient es, wenn der Lehrer den Schülern Samen von besonderenGewächsen, Ableger von Beeren, einen Blumen- oder Rosenstockschenkt, dem austretenden Knaben etwa ein von ihm veredeltes