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5. Der Unterricht in den Handarbeiten.
2. Den Faden von innen nach aufsen über den Mittelfinger — legt!Während kleiner und Goldfinger der Linken den Einschlag festhalten,führt die Rechte den Knäuelfaden über den Mittelfinger.
3. Den Faden von aufsen nach innen über den Zeigefinger — legt!
4. Den Faden von unten nach oben um den Daumen — schlingt!
5. Den Faden von innen nach aufsen über den Goldfinger ■— legt!Wenn zureichend geübt, dann kürzer: 1, Über den kleinen
Finger — legt! 2. Über den Mittelfinger — legt! 3. Über den Zeige-finger — legt! 4. Um den Daumen — schlingt! 5. Über den Gold-finger — legt!
Zuletzt nur noch: Eins! Zwei! Drei! Vier! Fünf!
IV. Geschichtliches.
Bereits Francke forderte bei seinem >Industrie-Unterricht' eineAnleitung zum Nähen und Stricken, und Overberg wollte, dafs dasStricken auch von den Knaben erlernt werde. Letzteres wurde früherauch von Männern häufig betrieben. Der ostpreufsische Schulrat Dinterstrickte auf seinen zu Fufs ausgeführten Visitationsreisen sich selbst seineStrümpfe. Kindermann in Prag setzte die weiblichen Handarbeitenmit der öffentlichen Volksschule in Vorbindung. Nach seinem Vorgangegeschah ein Gleiches fast in allen Ländern Deutschlands. Eine kur-fürstlich bayerische Resolution von 1799 verlangte, dafs mit sämtlichenMädchenschulen Industrieschulen verbunden werden sollten, woraufmehrere Verordnungen von 1803 bis 1808 zurückkamen. Gegenwärtig istder Unterricht in den weiblichen Handarbeiten in den deutschen Ländernentweder »gesetzlich« eingeführt oder doch wenigstens von den Landes-behörden den Gemeinden zur Einführung empfohlen. In Bayern soll derUnterricht wöchentlich an zwei freien Nachmittagen je 2 Stunden —oder auch während die Knaben Zeichenunterricht haben — im Nähen,Stricken (Spinnen), Hemden- und Kleidermachen unter Berücksichtigungdes häuslichen Bedürfnisses und Fernhaltung eitler und zeitraubenderPrunkarbeit erteilt werden. An dem Unterricht sollen manchenorts dieSchülerinnen aller Atersklassen, meist aber erst vom 9. oder 10. Jahrean, teilnehmen. Die geprüfte Arbeitslehrerin wird von der Gemeindevorgeschlagen und besoldet, von den Schulbehörden aber angestellt undin ihrer Wirksamkeit beaufsichtigt.
V. Literatur.
Rosalie Schallenfeld, Der Handarbeitsunterricht in den Schulen.Frankfurt a. M., 1881. 5. Aufl. 1,20 ^. — Wandtafeln nach der Schallen-feld'schen Methode. Frankfurt a. M., Diesterweg. 1877. — F. Krauseund J. Metzel, Der Schulunterricht in den Nadelarbeiten. 2. Aufl.Köthen, Schettlers Erben. 1,50"*. — Dr. W. Springer, Der Hand-arbeitsunterricht in der Volksschule. Fr. Hirt in Breslau. 1893. (Sehrempfehlenswert!) — M. Hasenbalg, Fragstücke für den weibl. Hand-arbeitsunterricht. Carl Meyer, Hannover, 1895.