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5. Der Unterricht in den Handarbeiten.
Knabenhandarbeit. I. Tl. 1,40-«.; IL Tl. Vorstufe 1,80^.; 1. Abtlg.1,80 <Ji.\ 2. Abtlg. 1,80^. Gera, Hoffmann. — Ebenda: Joh. Meyer, Diegeschichtliche Entwickelung des Handfertigkeitsunterrichtes. — Magnusund Sumpf, Der praktische Lehrer. Übungen in der Handfertigkeitfür den Unterricht in der Physik, Kaumlehre, im Bechnen und Zeichnen.Hildesheim, Lax. 1886. 1,20-*. — E. v. Sallwürk,, Anleitung zumUnterricht in der Handfertigkeit. Weinheim, 1899. 40 \ — M.Seh ranz und J. R. Büncker, Die erziehliche Knabenhandarbeit. Geschichtliche Entwickelung, gegenwärtiger Stand und Ziele derselbenWien, Pichlers Witwe und Sohn. 1,20 Jt. — H. Scher er, Der Handfertigkeits-Unterricht in der Volks- und Fortbildungsschule. Der Päd,Zeit- und Streitfragen 35. Heft. 60 \ Gotha, Behrend, 1894. — HScherer, Der Knaben-Handfertigkeitsunterricht als Lehrgegenstand derVolksschule. Mit einer lith. Tafel. S. Kehrs Päd. Blätter, Heft 4 1895.
B. Der Unterricht in den Handarbeiten für Mädchen.
§ 116.
I. Zweck.
Der Unterricht in den- weiblichen Handarbeiten hat
1. Das soziale Wohl im Auge. Er will nämlich die Mädchenzu der für das bürgerliche Hauswesen unentbehrlichen Handgeschick-lichkeit anleiten;
Kein Hauswesen kann gedeihen, wenn die Hausfrau nicht die Nadelzu führen versteht. Da aber viele Mädchen die Nadelarbeit im Eltern-hause nicht erlernen können, weil es den Müttern an Zeit, Geschick,Lust oder Gewissenhaftigkeit fehlt, so haben die Schulbehörden die Er-teilung dieses Unterrichtes veranlafst.
2. hat er auch den Geschmacks- und Formensinn zu wecken,zur Sorgfalt und Reinlichkeit, zur Ordnungsliebe und Sparsamkeitanzuhalten.
Nebenbei soll die Arbeitslehrerin, die in sittlicher Hinsicht tadellossein mufs, bei den Mädchen den Sinn für gute Sitte und weiblichen An-stand wecken und beleben.
II. Stoff.
■ Eine allgemeine Vorschrift bezüglich des Lehrstoffes besteht zurZeit in Bayern nicht. Doch geben die meisten Kreislehrordnungendarüber die nötigen Anhaltspunkte. Die unterfränkische Lehrordnungvom 7. November 1870 schreibt folgenden Stufengang vor:
Vorbereitungsklasse: Erlernung des glatten Strickens, z. B.Strümpfe, Serviettenbändchen etc.
I. Klasse: Stricken von Strümpfen unter Aufsicht und Nachhilfeder Lehrerin, so dafs das Kind allmählich einen Strumpf selbständig«tricken lernt. «■