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2 (1899) Praktische Unterrichtslehre für Seminaristen und Volksschullehrer : [mit Katholischer Katechetik]
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§ 115 a. Der Unterricht in den Handfertigkeiten für Knaben. 395

(Francke, Hecker) und Philanthropen (Basedow, Salzmann) habendie Handarbeit dem Schulunterricht zugesellt, und Kindermann,Pestalozzi, Pellenberg und Wehrli beschäftigten ihre Zöglinge infamiliärer Weise mit Spinnen, Weben, Feldarbeit und Gartenbau in derbestimmten Absicht und sicheren Hoffnung, auf diese Art einen Teil derAnstaltskosten zu decken. Wehrlis Armenschule. (ähnlich das »RauheHaus« bei Hamburg) wurde in dieser Hinsicht mustergebend für dieRettungsanstalten in und aufserhalb Deutschlands.

Das teure Jahr 1817 wurde Veranlassung zur Gründung vielerArbeitsschulen in Deutschland, besonders in Baden und Württem-berg. Die Kinder wurden nach dem Schulunterricht in den Schulstubenunter Aufsicht und Leitung des Lehrers und der Schullehrerin mitStricken, Nähen, Spitzenklöppeln, Stroharbeiten etc. beschäftigt. P ehkam man von diesen Bestrebungen wieder ab, bis 1866 die Sache'aurchden Dänen Clausson-Kaas, dem es hauptsächlich um Erweckung desHausfleifses zu thun war, neue kräftige Anregung erfuhr. Gegenwärtigmachen sich zwei Richtungen geltend. Die eine, die praktische, derClausson-Kaas, Lammers, v. Schenkendorff u, a. angehören, will denHandfertigkeitsunterricht dem Schulunterricht einfügen, um die Erwerbs-fähigkeit der Schüler zu steigern. Die andere, die pädagogischeRichtung (Fröbel, Götze, Barth. Magnus etc.), legt Gewicht auf den Ein-flufs, den die Handarbeit auf die geistige Entwickelung zu üben vermag.Zur Förderung der Sache hat der >Verein für Knabenhandarbeit« inLeipzig eine Lehrerbildungsanstalt gegründet. In Erziehungsanstalten,.Waisenhäusern, Knabenhorten, Blinden-, Taubstummen-, Besserungs-anstalten und Fortbildungsschulen ist die Errichtung von Schülerwerk-stätten zur Förderung dieses Unterrichtes wohl am Platze, weil hier derwirtschaftliche Standpunkt mehr zur Geltung kommt.

Im Hinblick auf die EntwickelungSBtufe der Kinder und die zur Ver-fügung stehende Zeit ist man aber einer organischen Vereinigung derLern- und Arbeitsschule in der Volksschule bisher fast immer aus demWege gegangen. In der oben angedeuteten beschränkten Weise jedochdürfte der Handfertigkeitsunterricht in Verbindung mitdem Zeichenunterricht wohl in den Stadt- und Marktschulenobligatorisch wöchentlich in 2 Stunden bei den oberen Jahrgängenerfolgreich betrieben werden können. Das Verdienst, auf diese Möglich-keit nachdrucksam hingewiesen zu haben, gebührt dem SchulinspektorScherer in Worms, von dem auch eine Anleitung mit Zeichnungen fürden besprochenen Unterricht erschienen ist. Doch sind die Akten überdieses Kapitel noch nicht geschlossen.

V. Literatur.

E. v. Schenkendorff, Der praktische Unterricht. Breslau, Hirt.1,50 tM. G. Kalb, Der erste Unterricht in der Knabenhandarbeit.2. Aufl. Gera, Th. Hoffmann. 136 S. mit 410 Abbildungen. 1,25 Ut*geb. 1,60 vtt. Hertel und Kalb, Der Unterricht für erziehliche