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5. Der Unterricht in den Handarbeiten.
Raumgebilde zu thun haben, die Übung in der Handfertigkeit inengere Beziehung gesetzt werden kann. Dies erscheint in der Thatmöglieh; nur wird man in vollkommeneren Schulverhältnissen,wie z. B. in Stadtschulen, mehr auf das Handwerk, in Landschulenmehr auf das landwirtschaftliche Gewerbe, in Mädchenschulen,mehr auf die Haushaltung Bezug nehmen. Es ist deshalb hiernoch kurz
A. von dem Knaben-Handfertigkeitsunterricht,
B. von dem Unterricht der Mädchen in den weiblichenHandarbeiten und
C. von der Anleitung zum Obst- und Gartenbauzu handeln.
A. Der Unterricht in den Handfertigkeiten für Knaben.
§ 115a.I. Zweck.
1. Die Handfertigkeit soll dem Körper und dem sinnlichenVermögen ihr Recht geben. Sie soll die einseitig gesteigerte Kopf-'arbeit verhüten, aber auch der geistigen Gesundheit durch diemanuelle Fertigkeit dienen (Willmann, Didaktik). — Durch dieAusbildung von Auge und Hand an den elementaren Form- undRaumgebilden soll der Schüler die mannigfaltigen Erfahrungensammeln und den Bereich seiner sinnlichen Erkenntnis erweitern.
2. Durch die Beobachtung, Auffassung sowie durch die genaueund saubere Darstellung verschiedener Formelemente, durch derenUmformung und Verbindung zu symmetrischen Gebilden soll nichtnur der Verstand geschärft, sondern auch die Phantasie unddas Gefühl für das Schöne gebildet werden.
3. Das Interesse und die Freude an der gelungenen Arbeitsoll die Schaffenslust anregen und die Kraft des Willens steigern.
>Durch Lesen lernt man das Thun nicht kennen, auch nicht durchZusehen, Erklären- und Beschreibenlassen, sondern ganz vorzüglich durchSelbstüben.« (K. v. Raumer.)
4. Die Handfertigkeit soll zwischen Schule und Leben eineförderliche Brücke schlagen, des Zöglings Brauchbarkeit fürs Lebenanbahnen.
II. Stoff.
Sollen diese Zwecke erreicht werden, so mufs der Handfertig-keitsunterricht stets in Beziehung zu dem übrigen Unterricht stehen.Nun bieten die bisher vorgeschriebenen Lehrgegenstände gar mannig-
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