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2 (1899) Praktische Unterrichtslehre für Seminaristen und Volksschullehrer : [mit Katholischer Katechetik]
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Seite
391
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6. Der Unterricht, in den Handarbeiten. § 115. Allgemeines. 391

zur Übung und Erholung. Neu erschienen bei Lion in Hof. Spiel-regeln des Zentralausschusses für Pflege der Volks- und Jugendspiele. Kohlrausch und Martens, Turnspiele; 5. Aufl. 75 ^. Kreunz,Bewegungsspiele und Wettkämpfe. 2. Aufl. 2 Ji.

d) Gerätübungen: Dieters, Merkbüchlein für Turner, heraus-gegeben von Angerstein. Halle. 1 <M. K1 o fs, Merkbüchlein für Vor-turner. Dresden. 50 \ Buley und Vogt, Handbuch für Vorturner.IV. Stufen. Wien, Pichler.

e) Reigen: Wafsman nsdorf f, Reigen und Liederreigen für dasSchulturnen aus dem Nachlasse von A. Spiefs. Frankfurt a. M. Sieheauch Klofs, Weibliche Turnkunst.

f) Schulpraxis: Grittner und Latacz, Der Turnlehrer. Ver-arbeitung des Turnstoffes in Lektionen. 3 Teile für die Unter-, Mittel-und Oberstufe. Kattowitz, O.-S. 1885. Buley und Vogt, DasTurnen in der Volks- und Bürgerschule etc. 2 Teile. Wien, 1885.Küffner, Karl und Eduard, Leitfaden für das Volksschulturnen. Würz-burg, 1889. 1.50^. Turn- und Spielbuch für Volksschulen. Heraus-gegoben vom Münchner Turnlehrerverein. 3 Teile in 2 Bänden ä 2,40 oH,München, C. H. Beck. 1893. Schettler, O., Der Turnunterricht ingemischten Volksschulklassen. Hof. Pültz, M., Der Turnunterricht inLandschulen. Ansbach.

5. Der Unterricht in den Handarbeiten.

Vom Herausgeber.

§ H5.Allgemeines.

Die Schule hat Geist und Gemüt der Kinder zunächst durchden geistigen Gehalt der Unterrichtsgegenstände zu bilden. Dieeigentliche Schularbeit ist und bleibt somit das Lernen. »DerSchüler ist ein Lerner, noch kein Lehrling für ein bestimmtes Ge-werbe und eine künftige Hantierung« (Jahn). Gleichwohl ist esvom erziehlichen Standpunkte aus sehr wichtig, die Volksschul-jugend an entsprechende körperliche Beschäftigung zu gewöhnenund zu allerlei Handfertigkeit anzuleiten.

Da die Volksschule jedoch neue Lehrgegenstände nichtmehr zu bewältigen vermag (insbesondere nicht die einklassigeLandschule bei nur zwei- oder dreistündigem Unterricht des Tagesin dem 5 Monate andauernden Sommersemester), so kann von derEinführung eines Handfertigkeitsunterrichtes durch Schülerwerk-stätten bei ihr nicht die Rede sein. Es wird sich vielmehr um dieFrage handeln, ob nicht mit denjenigen Lehrfächern, welche es mitder Auffassung, dem Erkennen und der Darstellung der Form- und

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