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3. Der Unterricht im Zeichnen.
Stoff, der von der Mehrzahl der Schüler vollständig be-wältigt werden kann, der allseitig bildet (besonders denästhetischen Sinn), den übrigen Unterricht ergänztund dessen Verarbeitung eine zweckniäfsige Vorbereitungfür das praktische Leben bildet.
Diesen Anforderungen aber entspricht das methodischeZeichnen
a) gerader und gebogener Linien,
b) gerad- und bogenliniger Gebilde mit Erläuterung undEinübung der planimetrischen Grundformen, wobei auf derOberstufe auch der »Farbengebung« Beachtung zu schenken ist.
Sehr erwünscht ist auch das Linear- und Zirkelzeichnen;wenn es sich mit befriedigendem Erfolge in der Volksschule kaumdurchführen läfst und deshalb zumeist in die Fortbildungsschuleverwiesen werden muls, so ist doch, wo nur immer möglich, schonin der Volksschule damit zu beginnen. Auch das Körperzeichnenmag in Verbindung mit dem Handfertigkeitsunterricht in gehobenenVolksschulen bereits angebahnt werden.
2. Anordnung und Verteilung des Lehrstoffes.
Für die Stoffanordnung und -Verteilung gelten als all-gemeine Grundsätze, dafs man allmählich vom Einfachen zumZusammengesetzten, vom Leichteren zum Schwereren fort-schreiten und das Ziel nur in bescheidener Höhe stecken darf.Wir ordnen daher den Stoff für die Volksschule in sechsStufen bis zu einem erreichbaren Ziele, also:
I. Stufe (1. und 2. Schuljahr): Malendes Zeichnen auf derSchiefertafel, auch als Vorübung für den Schreib-und als Unterstützung für den Anschauungs-unterricht.II. Stufe: Gerade Linien, Winkel und geradlinige plani-metrische Grundformen (Quadrat [Rechteck], regel-mäßiges Achteck, gleichseitiges Dreieck, regel-mäßiges Sechseck, regelmäßiges Fünfeck).
III. Stufe: Geradlinige Verzierungsgebilde (Ornamente, Mä-
ander etc.).
IV. Stufe: Gebogene Linie (bogenlinige Grundformen) und
gemischtlinige Gebilde (Kreis, Wellen- undSchlangenlinie, Oval, Ellipse, Spirale etc.).