§ 97. III. Methode.
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auf der Einfachheit, auf der sorgfältigen, eben-mäfsigen Darstellung der Lang-, Rund- und Punkt-schleifen, auf der Verteilung von Licht und Schattenund dem allmählichen Übergange von jenem zu diesem,c) Die Schrift zeige Schreibleichtigkeit, sie seifliefsend, geläufig, gewandt. Eine geläufige Schriftschliefst aus alles Steife, Schwerfällige, Hakige und Eckigeund erweckt den Eindruck der mühelosen, leichtenHerstellung. Sie erscheint als Folge vielfacher Übungund soll sich schliefslich als Charakterschrift darstellen,welche bei aller Mannigfaltigkeit dem Gesetze unterthan istund unmotiviertes, unbeständiges Wechseln der Schriftformel!vermeidet. (Wefer, Micljcicll)
1$. Voraussetzungen zur Erreichung einer schönen Schrift.
a) Zweckmäfsiges Schreibmaterial!
Schiefertafel und -Stift, erst etwa 100 Jahre im Ge-brauch, haben sich trotz der gegen ihre Verwendung vorgebrachtenbeachtenswerten Gründe bis heute als Schreibmaterial für den erstenSchulunterricht behauptet. Schwerfälligkeit der Hand, dieeine Folge zu starken Druckes beim Abstriche ist, suche man aufserdurch Anstellung gewisser Übungen dadurch zu verhüten, dafs mannicht zu harte und nicht zu kurze Griffel verwenden läfst,(Faberstifte und -Tafelnl) Papier und Bleistift, diefreilich bei Privatunterricht vorzuziehen wären, sind für denAnfangsschreibunterricht in Volksschulen weniger bequem und zuteuer. — Im eigentlichen Schönschreibunterrichte —gewöhnlich vom 2. Schuljahre an — kommen Stahlfeder undHalter, Tinte und Papier zur Verwendung, die von gleichmäfsigerGüte sein sollen. Das Heft enthalte die der jeweiligen Lernstufeentsprechende Liniatur auf holzfreiem, nicht zu glattem Papier.Mit »pedantischer« Strenge halte der Lehrer darauf, dafs dasSchreibheft, dem ein sauberes Löschblatt beigefügt sein soll,reinlich und sorgfältig geführt werde. Weifs der Lehrer denSchülern den Bezug von guten Schreibmaterialien zusichern, so erspart er sich und den Kindern viel Verdrufs. Freilichmufs er sich dabei von jedem »Geschäft« frei halten.
b) Richtige Körperhaltung!
Sie ist nötig wegen des angestrebten Lehrerfolgs undwird gefordert von der Gewissenspflicht, die Gesundheit desSchülers vor Schädigung zu bewahren. Darum:
Bö lim, Praktische Unterrichtslehre. 4. Aufl.
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