Druckschrift 
2 (1899) Praktische Unterrichtslehre für Seminaristen und Volksschullehrer : [mit Katholischer Katechetik]
Entstehung
Seite
272
Einzelbild herunterladen
 

272 2. Der Unterricht in der Geschichte.

§ 86.II. Unterrichtsgrundsätze.

a) Bezüglich der Auswahl des Stoffes.

1. Der geschichtliche Stoff der Volksschule istvor allem die vaterländische Geschichte und zwarsowohl die deutsche Geschichte wie die Geschichte desengeren Vaterlandes.

Durch den Betrieb der deutschen Geschichte wird einer-seits die Pflege eines unberechtigten Sondergefühls, das einstdie Schuld an Deutschlands Schwäche und Entehrung trug,von der Schule ausgeschlossen, andererseits wird der Schülervor dem ungesunden Kosmopolitismus bewahrt, der unserDenken nur allzu lange beherrscht hat; er wird mit Stolz unddankbarer Liebe dessen inne werden, was er seinem Fürstenund seinem Vaterlande verdankt.

Soll das engere Vaterland ein würdiges Glied im grofsenGanzen sein und dessen Wohlfahrt und Bestand mit sichernhelfen, so müssen dessen Glieder auch von einem starkenSelbstgefühle durchdrungen sein; dieses aber spendet ihnenvor allem der Born der heimatlichen Geschichte. Sehrverkehrt ist es deshalb, zu meinen, echte, thatkräftige Liebezum grofsen deutschen Vaterlande könne nur aus einer Ge-sinnung hervorbrechen, die von der eigenen Heimat geringdenkt. Bemerkt sei noch, dafs aus dem reichen Stoff derVaterlandsgeschichte in der Volksschule vor allem die Wende-punkte und Entwickelungshöhen zu behandeln sind.

2. Aus der Geschichte des Altertums sind nurdiejenigen Abschnitte zu besprechen, die zur Er-läuterung der biblischen Geschichte oder zum Ver-ständnis der deutschen Geschichte beizutragen ge-eignet sind.

3. Ebenso eignen sich aus der allgemeinen Ge-schichte nur jene Teile zur unterrichtlichen Be-handlung, die mit der vaterländischen im engenZusammenhang stehen und deshalb zur richtigenAuffassung der letzteren nötig sind. So müssen z. B.die Kreuzzüge, die Entdeckung Amerikas, die Reformation,