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2 (1899) Praktische Unterrichtslehre für Seminaristen und Volksschullehrer : [mit Katholischer Katechetik]
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§ 71. b) Lehrform und Lehrweise.

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c) die Beseitigung einer Menge Irrtümer und Rechenfehler.Wie aus der Schrift den Menschen, so erkennt man anden tieften die Schule.

12. Als Form für die Lösung der schriftlichenAufgaben ist für die Oberstufen der Bruchsatz,auch Zweisatz und Schlufsrechnen genannt, zuwählen.

Derselbe ergibt sich ganz von selbst aus dem Bruch-rechnen; denn dort erfährt das Kind, dafs man eine Gröfseso und so oftmal kleiner macht, wenn man die betreffendeZahl als Nenner unter die zu teilende setzt, dafs ein Bruchmit einer ganzen Zahl multipliziert wird, indem man denZähler multipliziert etc. Es ist daher bei mehrgliedrigen Auf-gaben vorteilhaft, nicht nach jedem Schlüsse sogleich die Aus-rechnung, sondern nur die Andeutung (den Ansatz) folgenzu lassen. Dadurch erhält man einen kurzen, klaren Ansatz,der die Operationen leicht überschauen und die Möglichkeitdes Kürzens (Hebens) der einzelnen Faktoren aufserordentlichschnell ersehen läfst.

Zweisatz kann diese Lösungsform genannt werden, weilder Ansatz zwei Sätze, den Bedingungs- und Fragesatz, er-fordert. Berücksichtigt man aber die Zahl jener Sätze, die ge-sprochen werden müssen, bis die Lösung logisch vollzogenist, so unterscheidet man einen Zwei-, Drei- und Vielsatz.

Von allen anderen Rechnungsformen (das Rechnen mitaliquoten Teilen ausgenommen), mufs der Volksschule ab-geraten werden.

Ein grofser Behelf beim Rechnen sind Aufgabenheftefür die Hand der Schüler. Sie sollen aber nach Diesterwegnichts enthalten, als eine wohlgeordnete Sammlung von Bei-spielen, ohne alles Regelwerk, ohne Vorschriften zur Auflösung,ohne ausgerechnete Musterbeispiele.

§ 71-b) Lehrform und Lehrweise.

Kein Fach erfordert solch streng logisches Denken, inkeinem sind die Resultate so notwendig und zwingend und