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2 (1899) Praktische Unterrichtslehre für Seminaristen und Volksschullehrer : [mit Katholischer Katechetik]
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1. Rechnen.

§ 69.II. Stoff.

a) Auswahl des Stoffes.

Wenn auch im grofsen Ganzen keine Unklarheit mehrdarüber herrscht, was der Kechenunterricht in der Volks-schule zu bewältigen hat, so dürfte dennoch eine genauereAbgrenzung vollzogen werden, da zwischen ungeteilter undgeteilter Volksschule bezüglich der Menge des Stoffes einUnterschied zu machen ist. Es kommt zunächst darauf an,welches Ziel jede Volksschule erreichen kann und soll, wennsie überhaupt auf das Prädikat »gut« Anspruch machen will.

Dem doppelten Zweck (der formalen und materialen Bildung)ist Genüge geleistet, wenn das Kind beim Austritt aus derSchule nachstehendes zu bewältigen vermag:

1. Alle Aufgaben aus den vier Grundrechnungsarten inunbenannten, gleich- und ungleichbenannten ganzen und ge-brochenen Zahlen.

2. Alle Zwei-, Drei- und Vielsatzaufgaben mit einfacherund natürlicher Einkleidung. (Schlufsrechnungen.)

3. Leichtere Aufgaben aus der Raumlehre. (Flächen- undKörperberechnungen.)

Anmerkung. Die Grundsätze, nach welchen die Auswahl ge-troffen werden soll, finden sich im Kapitel »Methode«.

b) Anordnung und Verteilung des Stoffes.

Dieselbe ergibt sich aus dem Lehrplan. Am besten ordnetman den Rechenstoff so an, dafs er sich konzentrisch erweitertund auf jeder Stufe einen leicht übersehbaren Zahlenkreis umfafst.Stets mufs das Neue die Wiederholung des Vorausgegangenen insich fassen, damit seitens des Schülers Sicherheit und ein festesWissen und Können erreicht wird.

Die bayerischen Kreislehrpläne weisen hinsichtlich des Rechen-stoffes zwar einige Verschiedenheiten auf; im allgemeinen aberverlangen sie etwa folgenden Stufengang:

A. Rechnen mit der reinen und gleichbenanntenZahl:

I. Kurs: Der Zahlenraum von 110 (oder 115 oder 20).

II. » » » » 1100.'

III. » » » » 11000 und unbegrenzt.

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