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5. Der Unterricht in der Grammatik.
Nachahmung, Gewöhnung und Übung viel nützen, der volleErfolg erst durch die Belehrung aus der Grammatik gezeitigt.
Zu diesem materiellen Nutzen gesellt sich ein formalerund disziplinarer; denn das grammatische Erklären, Unter-scheiden und Ordnen schult den Verstand, und die Erkenntnisder Ordnung und Gesetzmäfsigkeit im Bau der Sprache unddas bewufste Anwenden der Regel bildet den Willen.
Der grammatische Unterricht ist demnach in derVolksschule nicht Selbstzweck, sondern nur Mittel zu■dem Zwecke, der Erlernung des Gedankenausdruckes zu dienen.
§ 64.II. Stoff.
Ebenso wie im Rechtschreiben, ist in der Grammatik derLehrstoff ein für jede Schule individuell begrenzterzu nennen, d. h. jede Schule wird ihre Musterbeispiele undihren Übungsstoff hauptsächlich aus dem vorausgegangenenSprach- und Sachunterrichte schöpfen.
Bei der Auswahl berücksichtige man neben dem geistigenStandpunkte der Schüler das Mals der schon erlangten Kennt-nisse, das Material des Lese- und Aufsatzunterrichtes und dieam häufigsten vorkommenden Fehler.
Nachfolgend ist eine Auswahl aus dem grammatischenStoffgebiet gegeben. Wie viel von den einzelnen Kapitelnbehandelt werden soll, hängt wiederum enge mit den Verhält-nissen jeder Schule zusammen. Auf jeden Fall bleibenausgeschlossen
1. Regeln und Übungen, gegen welche im gewöhnlichenSprachgebrauch nicht gefehlt wird (z. B. Bildung der Mehrzahlder meisten Hauptwörter);
2. Regeln und Übungen, die ohne praktischen Nutzen fürdas Sprechen und Schreiben sind (z. B. Einteilung der Haupt-wörter in konkrete und abstrakte, in Gattungs-, Sammel- undStoffnamen).
Dagegen findet hervorragende Pflege, was
1. dem Aufsatz, der Orthographie und Interpunktion,
2. der Bekämpfung der in der Mundart begründetenSprachfehler unmittelbar dient.