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4. Der Unterricht im Rechtschreiben.
5. Die Zeichensetzung. Sie bedingt als Grundlage dieKenntnis der Satzlehre.
Diese fünf Übungsgruppen werden nicht nacheinander,sondern fast gleichzeitig in Angriff genommen. Der Grundfür das Rechtschreiben mufs in den zwei ersten Schuljahrengelegt werden. Wo dies versäumt wird, ist Sicherheit durchspätere Nachhilfe nur selten zu erwarten. Die nächsten Jahrebringen den Stoff zu so häufiger Anwendung, Übung undEinprägung, dafs spätestens mit dorn 5. Schuljahre derorthographische Unterricht im wesentlichen als ab-geschlossen gelten kann. Die fortgesetzte Anwendung imAufsatz, Verbesserung der noch vorkommenden Fehler, Ein-ordnung des etwaigen Neuen in das System, Einübung durchDiktate, Befestigung der Interpunktion auf Grund der .Satzlehrebleibt der Oberklasse vorbehalten.
§ 60-III. Methode.
Der vorwiegend genetische Lehrgang ist teils ana-lytisch, insoferne es sich um das Zerlegen der Sprachganzenin ihre Elemente, oder um das Fortschreiten vom Beispiel zurRegel handelt, teils synthetisch durch das Abschreiben unddas Aufschreiben nach Diktat, aus dem Gedächtnis oder durchdas freie Schreiben, dann auch durch die Anwendung dergelernten Regeln in Beispielen.
Von den Unterrichts formen finden Vormachen undVorsprechen, von den Unterrichtsthätigkeiten Erklären,Üben, Anwenden, Diktieren und Verbessern den häufig-sten Gebrauch.
Im besonderen ist noch zu bemerken:
1. Nur Verstanden es werde geschrieben! Begriff, Wortund Wortbild müssen in feste Verbindung treten.
2. Richtiges Hören und Sprechen ist eine unerläfs-liche Grundlage für das richtige Schreiben. Diese Regel weistauf den EinfluTs des Beispiels und der eingangs betonten all-gemeinen Sprachpflege hin. Ihre Befolgung erschliefst demSchüler das grofse Reich der Gleichschreibung (ungefähr zweiDrittel aller Fälle) fast gänzlich. Das richtige Hören und