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1. Anschauungsunterricht.
Wörter allein geknüpft wird, erhält er eine bunte und regellose Zusammen-setzung und nimmt Objekte auf, die einer eingehenden Besprechungkaum würdig sind, so dafs die angeführten Zwecke nur unvollkommenerfüllt werden.
§38.
II. Stoff des Anschauungsunterrichtes.
Dem Anschauungsunterricht wird gewöhnlich eine Dauervon einem Jahre oder zwei Jahren zugemessen. Nach Umfiulsdieser Zeit wird er durch die Heimatkunde abgelöst, welchedie Anfänge der Realfächer mit vorwiegend lokalgeographischerBeziehung fortsetzt. Da mit dem nur einjährigen Unterrichtejedenfalls in den ungeteilten Schulen den Zwecken des Facheszu wenig entsprochen wird, empfehlen sich zwei Kurse. DerGliederung einer siebenklassigen Schule entsprechend, welchedas zweite und dritte Schuljahr als Unterklasse zusammenfai'st,kann der zweite dieser Kurse zweijährig eingerichtet undmithin auf das dritte Schuljahr ausgedehnt werden. Die Heimat-kunde ist in diesem Falle lediglich eine geographisch-naturkundliche Vorschule. Vom vierten Schuljahre an tretensodann die Realien gesondert auf.
Für die Auswahl und Anordnung des Stoffes mufsbeachtet werden:
1. Knüpfe an das an, was dem Schüler schonbekannt ist!
Das Nächstliegende ist das Haus mit seinem mannigfachenInhalt an Kunst- und Naturgegenständen. Die sittlichen Be-ziehungen des Kindes zu Familie und Schule finden in Er-zählungen, Gedichten etc. Besprechung. Doch ist nicht immerdas räumlich Nahe auch der Auffassung des Kindes nahe gelegen(menschlicher Körper!).
2. Auch die fernere Auswahl halte sich im kind-lichen Anschauungskreise!
An das Haus reihen sich die Nachbarschaft, der Wohn-ort, seine Umgebung, die lokale Tier- und Pflanzenwelt,Vorgänge und Erscheinungen in der heimischen belebtenund leblosen Natur. Die sittlichen Beziehungen gestaltensich nicht weniger vielfach als die realen. Veranstaltungen für dieZwecke menschlicher Kulturarbeit, Persönlichkeiten mit ihren