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A. TL Schulkunde.
Die Volksschule hat fast durchweg Klassen Unterricht,während in den höheren Schulen der Fachunterricht vorherrscht.Der Klassenunterricht ermöglicht eine intensivere erziehlicheEinwirkung, da Zucht und Lehre in einer Hand sind; der Fach-unterricht dagegen führt zu einer gröfseren Tüchtigkeit desLehrenden in seinem Fache und gewährt dem Schüler durchdie wechselnden Lehrpersonen mancherlei äufsere Anregungen.Doch werden diese Vorteile von den Nachteilen überwogen.
b) Die Schulpflichtigkeit. Innerhalb eines Schul-sprengels, der eine oder mehrere politische Gemeinden (oderTeile derselben) umfassen kann, ist in Bayern die Jugendbeiderlei Geschlechtes verpflichtet, vom vollendeten 6. bis zumvollendeten 13. Lebensjahre die Werktagsschule, vom 13.bis zum vollendeten 16. Lebensjahre die Sonntagsschule zubesuchen. Befreit sind davon nur diejenigen, welche einehöhere Lehranstalt frequentieren oder mit Genehmigung derSchulbehörden Privatunterricht erhalten. Versäumnisse derSchulpflichtigen sind nach Beendigung des Unterrichts in dieAbsenten liste als entschuldigte oder unentschuldigte zuweiterer Behandlung einzutragen.
Die Werktags- und Sonntagsschulpflicht endigt mit einerEntlassungsprüfung, welcher die Aushändigung des Schul-entlafsscheines folgt.
Das Schuljahr beginnt in der Regel in Landschulen mitdem 1. Mai, in vielen Stadtschulen mit dem 1. oder 15. Sep-tember. In Betreff der Ferien sind allgemeine Normen ge-geben, die in den einzelnen Regierungsbezirken den Verhält-nissen angepafst werden.
Über die tägliche Unterrichtszeit bestehen ebenfallskeine allgemein gültigen Bestimmungen, doch wird sie imWinter durchschnittlich zu fünf Stunden (drei vor- und zweinachmittags) angenommen. Mittwoch und Samstag nachmittagsist fast durchweg schulfrei. Die Landschulen haben im Sommer-semester täglich nur 3 Stunden Unterrichtszeit. — Für denLehrer beträgt die übliche Stundenzahl in der Werktagsschulewöchentlich 25 bis 28 oder 30 Stunden (in der Sonn- undFeiertagsschule in der Regel 2 Stunden). Landschullehrer habenim Sommer wöchentlich 18 Stunden Unterricht zu erteilen.
Die Unterrichtsgegenstände, ihre Verteilung undAnordnung sind ausführlich im 2. Abschnitte behandelt.
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