§ 33. IL Von der Schule.
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Zur Ausstattung eines Klassenzimmers ist auch ein Schul-schrank nötig, in welchem die Schulakten, Bücher, Hefte, Wand-fibeln, Zeichenvorlagen etc. aufzubewahren sind. Ferner gehörenin ein wohleingerichtetes Sehulzimmer: Kleiderrechen, beweg-liche Stative, eine Uhr, ein Thermometer, ein Wasserbecken mitFlasche etc. (Von den Lehrmitteln war S. 106 f. die Rede.)
3. Innere Einrichtung der Volksschulen.
a) Klasseneinteilung. Unter Klasse versteht man inder Schulsprache eine Anzahl von Schülern, die in einemLehrzimmer ein und denselben Unterricht, in der Regel auchvon ein und demselben Lehrer erhalten. (Auch das Lehrzimmerwird häufig Klasse genannt.) — Unterrichtet nur ein Lehrersämtliche Schüler, so nennt man die Schule eine einklassige(ungeteilte); wird die Schülermasse aber getrennt von mehrerenLehrern unterwiesen, so entstehen zwei-, drei-, vier- undmehrklassige Schulen. Unterrichtet in einer zweiklassigenSchule nur ein Lehrer (vormittags die Oberklasse, nachmittagsdie Unterklasse), so nennt man die Schule Halbtagsschule(mit Abteilungsunterricht). Da die gesetzliche Schulzeit fürWerktagsschüler in Bayern sieben Jahre beträgt, so ergibtsich das Siebenklassensystem als die äufserste Grenze derJahresklassen. Dagegen kann ein greiseres Schulsystem durchTrennung nach Geschlechtern auf 14 Klassen (7 Knaben- und7 Mädchenklassen) und bei durchweg hiezu errichteten Parallel-klassen auf 28 Klassen gebracht werden.
Die Schüler eines Jahrganges bilden eine Jahresklasse, dieJahresklassen aber erscheinen als Grundlage der 3, resp. 4 Unter-richtsperioden oder Lehr stufen, welche sich mit Rücksicht aufden Kenntnisstand der Schüler ergeben und Ordnungsklassengenannt werden, wobei die einzelnen Jahresklassen dann Abteilungenbilden, wie dies folgende Übersicht anzeigt:
a) [I.] Vorbereitungsklasse = 1. Schuljahr.
unt. Abteilung2. Schuljahr,
I. Unterklasse
(auch Elementarklasse
genannt.)
b) [IL] Elementarklasse =
IL Mittelklasse
III. Oberklasse
[III.][IV.]
ob. Abteilung3. Schuljahr.
unt. Abteilung 4. Schuljahr.
ob. Abteilung 5 Schuljahr.
uut. Abteilung 6. Schuljahr.
ob. Abteilung 7. Schuljahr.
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