110
A. U. Schulkunde.
Fünfter Abschnitt.
Schulkunde.
Der Abschnitt Schulkunde handelt von dem Lehrer,von der Schule und dem Schulregiment.
§ 32.
I. Von dem Lehrer.I. Anforderungen.
Die Volksschule hat nicht blols zu lehren, sondern auchzu erziehen; ihre Aufgabe besteht nicht blofs in sorgfältigerVerstandesentwicklung, sondern auch in der Bildung des Ge-mütes, insbesondere in der sittlich-religiösen Veredlung derJugend, (Vgl. § 18.)
Der Lehrer mufs daher ebenso tüchtig im Erziehen alsim Unterrichten, er muls ein ebenso guter Erzieher alsSchulmann sein. Beide Forderungen lassen sich in der Thatnicht von einander trennen, wohl aber in der Theorie. Da imvorliegenden Teile dieses Buches nur vom Unterricht die Redeist, so wird auch die Lehrerpersönlichkeit nur vom Stand-punkte des Unterrichts behandelt 1 ).
Die erste Bedingung einer guten Schule ist ein guter Lehrer.»Wie der Lehrer, so die Schule«. Kann er sich selbst inZucht nehmen, selbst beherrschen, so wird er auch Herrin der Schule sein, die entsprechende Lehrweise findenund den rechten Lehrton treffen. (Technik des Unterrichts.)Dies aber setzt voraus, dafs er
1. körperlich gesund, wenigstens von auffallenden Ge-brechen frei sei;
2. eine gründliche allgemeine und methodische Durch-bildung besitze;
3. in allen Tugenden seinen Schülern als ein nachahmungs-würdiges Vorbild voranleuchte;
x ) Von den Kardinaltugenden, welche der Lehrer als Erzieherbesitzen soll, handelt die »angewandte Erziohungslehre« oder die Schul-disziplin im 2. Teil des I. Buches.