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2 (1899) Praktische Unterrichtslehre für Seminaristen und Volksschullehrer : [mit Katholischer Katechetik]
Entstehung
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S 26. 1. Die mitteilende Unterriehtsform.

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ausgedehnterem Mafse (als bei den unter a und b erwähntenFormen), um dem Schüler positive Wissensstoffe dar-zubieten (h i s t o ri s c h- d o gm at i s ch e Darstellung). Da der-selbe zunächst nur auf stilles Auffassen und Anwendenangewiesen ist, so tritt seine Thätigkeit anscheinend ganzzurück. In Wirklichkeit aber erfordert diese stille Thätigkeit(weniger des auf serlichen Anhörens, als des Aufmerkensund inneren Auffassens) eine ganz bedeutende geistigeAnstrengung und darum eine gewisse Reife des Schülers,welche nicht immer vorausgesetzt werden kann.

Übrigens kann man beim Vortragen auch so verfahren, dafseine Wahrheit erst aufgesucht und aufgefunden wird, derVortrag also ein entwickelnder ist, in welchem Falle man ihnauch zur heuristischen Lehrform rechnen darf (heuristischeDarstellung). Der entwickelnd - darstellende Unterrichtfand durch Dörpfeld fast auf alle Lehrgegenstände Anwendung.

Die vortragende Unterriehtsform soll in der Volksschulenur mäfsig angewendet werden und zwar zuerst aus demformellen Grunde, weil die geistige Kraft des Schülers nochnicht so erstarkt ist, um einem längeren Redeganzen folgenund es auffassen zu können. Dazu kommt der materielleGrund, dafs das Vorhandensein der nötigen Anschauungen,Vorstellungen und Vorbegriffe oft mehr als zweifelhaft er-scheint. Auch ist es psychologisch begründet, dafs dieder Veränderung und Abwechslung zugeneigte Jugend die Lust(Aufmerksamkeit) verliert, wenn etwas zu lange währt. (»Waslange dauert, geht nicht schön.«)

Gleichwohl bleibt diese Lehrform nicht blofs berechtigt,sondern auch ganz unentbehrlich; denn sie ist natur-gemäfs, weil sie einerseits dem frühe sich regenden kind-lichen Bedürfnis nach Erzählungen, Märchen etc. entspricht,den zu Herzen gehenden Ausdruck des Gefühls ermöglicht undschon im häuslichen Kreise in zwangloser Weise zur An-wendung gelangt; anderseits aber mufs sie bei solchen Unter-richtsgegenständen, welche die äufsere Natur oderHistorisches betreffen, z, B. in der Geographie, Natur-kunde, Geschichte und Religion, notgedrungen zur An-wendung kommen. Dazu ist es von unverkennbarem Wertefür das spätere Leben, wenn die Schule an ein fruchtbares

Böhm, Praktische Unterriehtslohre. 4. Aufl. 6

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