§ 21. b) Der Stundenplan.
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Die Religionsfächer legt man in der Regel auf die Morgen-stunden, weil da das Herz noch empfänglich, das Gemüt noch reingestimmt, das Rechnen auf den Vormittag, weil da der Geistnoch lebendig, die Denkkraft noch ungeschwächt ist. Die mehrmechanischen Fächer wie Schreiben, Lesen etc. kommen nach-mittags daran. Auch scheint es nicht angezeigt, jeden Tag mitdemselben Gegenstande zu beginnen.
Da weder die Zahl der Lehrgegenstände, noch ihr innerer Wert,noch ihr Umfang für die verschiedenen Klassen gleich ist, so mufsbei der Anfertigung die jedem Gegenstande zuzuteilende Stunden-zahl erst für jede Klasse einzeln aufgeschrieben und darnach dieAbgleichung vorgenommen werden.
Das Ausmafs der Zeit für die einzelnen Gegenstände hatnicht selten zu Differenzen geführt. In diesem Betreff gibt die»Schul- und Lehrordnung für die deutschen Schulen des KreisesMittelfranken« vom Jahre 1877 in dankenswerter Weise eine festeNorm. Dieselbe bestimmt nämlich das Verhältnis der Hauptgegen-stände nach Prozentsätzen, z. B. für die Mittelklasse bei wöchent-lich 25 Stunden Unterricht folgendermafsen:
20°/ 0 = 5 Stunden für Religion,40% = 10 „ „ Deutsch,
20% = 5 „ „ Rechnen,
15% — 4 „ „ Realien,
5 % = 1 „ „ Singen.
Zeichnen und Turnen sind hierbei nicht berücksichtigt.
Die Rücksicht auf die Gesundheit der Schüler forderteine zweckmäfsige Aufeinanderfolge der Unterrichtsgegen-stände. Auch darf der Unterricht (besonders in Unterklassen)nicht zu frühe beginnen und nicht zu lange andauern.
Auf eine anstrengende Lektion darf nicht in der nächstenStunde wieder eine schwierige, sondern es mufs eine solche folgen,welche nach einer Seite hin eine Erholung möglich macht; an eineLektion, welche die Schüler zu s te h en nötigt, soll sich eine solchereihen, bei der sie sitzen können. Singen und Turnen dürfennicht unmittelbar dem Essen folgen. Besonders sei erwähnt, dafsbei dreistündigem Vormittagsunterricht Zwischenpausen vor-zusehen sind und zwar nach der ersten Stunde eine solche von 5,nach der zweiten von 10—15 Minuten.
Dem jugendlichen Verlangen nach Abwechslung trägtman durch eine geregelte Gruppierung der Lehrgegenständefür die beiden Wochenhälften Rechnung.
Bö lim, Praktische Unterrichtslehre. 4. Aufl. 4