Druckschrift 
2 (1899) Praktische Unterrichtslehre für Seminaristen und Volksschullehrer : [mit Katholischer Katechetik]
Entstehung
Seite
50
Einzelbild herunterladen
 

H^H

50

A. IL Vom Stoff des Unterrichts.

Es sollen nämlich zwei Unterrichtsstunden in dem gleichenFache nicht zu nahe an einander, aber auch nicht zu entfernt voneinander zu liegen kommen, z. B. Singen nicht Montag und Samstag,sondern Montag und Donnerstag oder Mittwoch und Samstag. Mansucht die Gegenstände möglichst so zu gruppieren, dals die vomMontag, Dienstag und Mittwoch denen der drei übrigen Wochentageentsprechen, m. a. W. sich an denselben in gleicher Folge wieder-holen.

Der Stundenplan ist in tabellarischer Form über-sichtlich herzustellen, der Lokalschulbehörde zur Genehmigungund Unterzeichnung vorzulegen und im Klassenzimmer auf-zuhängen.

Ein mit Berücksichtigung all dieser Forderungenangefertigter Stundenplan hat den Schülern und demLehrer zur Richtschnur zu dienen. Der letztere mufs sichim Gewissen verpflichtet fühlen, denselben genau einzuhalten;er darf weder der Laune, noch dem Zufall, noch der Bequem-lichkeit eine Konzession zur Abweichung machen. (Stecken-pferd.) Tritt eine solche ein, so darf sie von nichts anderemals von der Notwendigkeit diktiert sein. (Z. B. um einenGegenstand zum endlichen fruchtbaren Abschlufs zu bringen,um noch einen kurzen Rückblick auf den vorhergegangenenUnterricht zu werfen, um durch unabwendbare Umstände Ver-säumtes nachzuholen)

Die Verteilung der Lehrgegenstände auf die einzelnenKlassen und Stunden der Woche hat ihre Schwierigkeit inzwei-, drei- und mehrklassigen Schulen; am schwierigstenist sie jedoch in der einklassigen Schule, da in letztereroft mehrere Jahresklassen in Unterricht und Übung zusammen-zuziehen sind, oft wieder neben dem direkten Unterricht desLehrers an eine oder mehrere Klassen die stille Beschäftigungder übrigen einherzugehen hat.

Die Schwierigkeit der Aufstellung eines Stundenplanes für eineeinklassige Schule rechtfertigt es, einen solchen, der freilichkeineswegs als vollkommen gelten soll, hier zum Abdruck zubringen.