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2 (1899) Praktische Unterrichtslehre für Seminaristen und Volksschullehrer : [mit Katholischer Katechetik]
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A. U. Vom Stoff des Unterrichts.

II. Übersicht.

A. Historische Fächer,die den Umgang ergänzen.

1. Geschichtliche Gegen-

B. Naturkundliche Fächer,welche die Erfahrung erweitern.

1. Naturkundliche Gegenstände.

stände: Religion und Ge- 2. Mathematische Gegenstände.

schichte.

2. Sprachliche Gegenstände.

3. Singen.

3. Turnen.

4. Handfertigkeit.

1. Zeichnen.

2. Anschauungsunterricht und Heimatkunde.

3. Geographie.

§ 20.

2. Verteilung und Anordnung des Lehrstoffes.

a) Der Lehrplan.

1. Eine allgemeine Angabe des Lehrstoffes ist ungenügend.Aus den angeführten Lehrgegenständen ist der Stoff auch fürdie einzelnen Alters- (und Bildungs-) Stufen auszuscheidenund zu bestimmen, wie weit die Schule überhaupt und dieSchüler jeder Klasse in jedem einzelnen Gegen-stande kommen sollen (= Lehrziel, Schulziel, Klassenziel) mitRücksicht auf die Lehrzeit (Jahresziel, Semesterziel). Dabeiist zu erwägen, in welcher Weise die Lehrfächer nachein-ander zu folgen oder nebeneinander aufzutreten haben.

Eine mit Rücksicht auf das Lehr ziel und das Zeit-mals entworfene Gliederung des Lehrstoffes heilstLehrplan. Er bildet gleichsam den Etat im Schulhaushalt.

Bei der Aufstellung des Lehr planes hat man sichvon folgenden Grundsätzen leiten zu lassen:

a) Die Lehrziele der einzelnen Unterrichtsgegenständemüssen dem Gesamtunterrichtszwecke untergeordnet bleiben.Dieselben dürfen nicht zu hoch gesteckt sein. Es ist entschiedenzweckmäfsiger, wenn ein Lehrplan nur das für ein Schuljahrvorschreibt, was man bei normalen Verhältnissen unbedingtverlangen kann, das Minimum. Die Maximalforderung führtleicht zur Überanstrengung der Schüler oder zu oberflächlicherArbeit. (Vergl. Leutz.)