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A. U. Vom Stoff des Unterrichts.
Zweiter Abschnitt.
Vom Stoff des Unterrichts.
§ 19-I. Auswahl des Stoffes.
Die Masse des menschlichen Wissens und Könnens ist sogrofs, dafs ein einzelner Mensch sie nie in sich aufnehmen oderbewältigen kann. Es mufs deshalb für den Unterricht über-haupt und insbesondere für den in der Volksschule aus dieserStoffmasse eine Auswahl getroffen werden.
Was aber ist das Beste für die Volksschule? DieAntwort auf die Frage ist schon sehr verschieden ausgefallen.
a) Man hat gesagt: Was nützlich ist, soll'gelehrt werden.Allein das Prinzip der Nützlichkeit würde der Volksschule eine zugrofse Zahl von Unterrichtsgegenständen zuführen. Es sei hier nuran die Gesundheitslehre, Gesetzeskunde, Stern- und Witterungskunde,den Handfertigkeitsunterricht etc. erinnert, die alle ihren Nutzenhaben und deshalb auch für die Aufnahme unter die Lehrgegen-stände schon vorgeschlagen wurden. In die Volksschule gehörtaber nicht das blofs Nützliche, sondern lediglich das Notwendige.
b) Man hat sodann den formalen Gesichtspunkt vorwaltenlassen, also diejenigen Lehrfächer für besonders geeignet erklärt,welche die Kräfte allseitig üben und zur Selbstthätigkeit (Fertigkeit)steigern. Dies wäre jedoch eine verwerfliche Einseitigkeit, wie wirS. 33 nachgewiesen haben.
c) Der einseitig materiale Gesichtspunkt aber ist unstatthaft,weil er die Gefahr in sich birgt, dafs das Wissen (Kenntnisse)nur äufserlich, mechanisch angeeignet wird, also der formale Zweckdarunter leidet.
Keines dieser Prinzipien darf bei der Stoffauswahl ausschliefslichmaßgebend sein, weil keines den Zweck des erziehenden Volks-schulunterrichts ausschliefslich im Auge hat.
Die Auswahl des Lehrstoffes darf nur aus demGesamtzwecke der Volksschule — und dem allgemeinenErziehungsziele — abgeleitet werden. Darnach ist nursolcher Stoff zu wählen, welcher das Kind allseitig undharmonisch zu bilden geeignet erscheint und dem gei-stigen Standpunkt desselben entspricht.