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A. U. Vom Zweck des Unterrichts.
5. das soziale, das durch Nach-denken über die Verhältnisse unddie Schicksale in Familie, Ge-meinde, Kirche und Staat erregtwird:
das religiöse, das den Blick ausdem irdischen Gedränge schn-suchts- und hoffnungsvoll nachoben richtet und zu einem erhe-benden Umgang mit Gott führt.
Man sieht, dafs die sechs Inter-essen zwei Klassen, die der Er-kenntnis und der Teilnahme(Geist und Gemüt), bilden und auszwei Quollen fliefsen: aus der E r-fahrung, welche Kenntnis derNatur, und aus dem Umgange,welcher Gesinnungen (Teilnahme)vermittelt.
Vergl. §
III. Bildung des Willens,und zwar:
5. Gemeinsinn
a) durch sittliche Anschau-ungen, Beobachtung dessittlichen Thuns der Um-gebung , gegenwärtiger undgeschichtlicher Personen;
b) durch soziale Anschau-ungen, welche durch Beob-achtung der gesellschaftlichenZustände sich ergeben;
6. Frömmigkeit durch religiöseAnschauungen, die das Kindbei frommen Eltern, durch Be-trachtungder betenden Gemeindeim Gotteshaus etc. gewinnt; Be-ziehung der Gesinnung auf Gott.
Man sieht, dafs die Anschau-ungen den drei Hauptthätigkeitender Seele, dem Erkennen, Fühlenund Wollen, und den drei Ideendes Wahren, Schönen undGuten entsprechen, die sich imwesentlichen mit den HerbartschenInteressen der Erkenntnis und derTeilnahme (lecken.
28, Ziff. 5.
§ 18.Zweck des Volksschulunterrichtes insbesondere.
Die Volksschule ist, wie ihr Name sagt, eine Schule füralle Kinder des Volkes ohne Unterschied des Standes oderGeschlechtes und ohne Rücksicht auf den künftigen Beruf.Sie ist die allgemeinste Schule, »die allgemeine Heer-strafse für alle Kinder« (J. Grimm). In derselben soll dieVolksjugend die für das Leben notwendige Menschenbildunghauptsächlich durch geordneten Unterricht erhalten. DieSchüler sollen zu tüchtigen Menschen, braven Bürgernund guten Christen herangebildet werden. Mit und bei dem