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A. U. Vom Zw eck des Unterrichts.
Wenn dagegen der Unterricht darauf abzielt, Anschau-ungen, Vorstellungen und Begriffe zu vermitteln, einen be-stimmten Wissensstoff oder Kenntnisse zur Erweiterungdes geistigen Gesichtskreises einzuprägen, dann verfolgt er
b) einen materialen Zweck; d. h. der Unterricht bildetdurch entsprechende Vermittlung den Stoff hineinzum Wissen, wirkt extensiv, vermittelt Kenntnisse undFertigkeiten, fördert die materiale Bildung.
Ist die materiale Bildung auf dasjenige Wissen und Könnengerichtet, welches dem äufseren, wirklichen, realen Leben dientund zur praktischen Berufstätigkeit vorbereitet, so mufs derBildungszweck
aa) ein realer genannt werden (Realbildung).
Soll dagegen der materiale Gehalt des Unterrichts denSchüler zur Erkenntnis der Wahrheit und Sittlichkeitführen, ihn mit dem Übersinnlichen und Göttlichenbekannt machen und eben damit eine solche Stärke seinesWillens erzeugen, wie die Erreichung der höchsten Lebens-zwecke, der idealen Güter sie erfordert, so ist der Bildungszweck
bb) ein idealer (Idealbildung).
Die durch den Unterricht erzielte Einsicht soll daher nichtein blofses Wissen der Wahrheit sein, sondern soll viel-mehr durch die Klarheit des Denkens, durch die zwingendeMacht der Schlüsse, durch die ruhige Erwägung der Urteilegegenüber der gegebenen oder zu suchenden Wahrheit zurZucht der Wahrheit werden, soll den Schüler befähigen,die sittlichen Ideen des Wahren, Guten und Schönen,sowie das göttliche Gesetz in seine Erkenntnis aufzunehmenund sich von ihr hinwiederum antreiben zu lassen, selbst zuthun, was Gott uns geboten und der Heiland Jesus Christgelehrt und uns vorgelebt hat. (Vgl. I. Bd. § 51 undBöhms Disziplin der Volksschule § 20.)
Bei Gegenüberstellung der formalen und materialen Bildungergibt sich sofort, dafs sich keine Kraft anders bilden läfstals an einem Stoffe; ebenso kann kein Stoff ohne An-wendung von Kraft verarbeitet werden.
Beide Zwecke lassen sich also niemals völlig trennen. Esgibt keinen blofs formalen und keinen blofs mate-