§ 10. Einteilung der Urteile.
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b) Nach der Quantität.
1. Die Pflanzen verwesen.
2. Manche Pflanzen sind Schmarotzer.
1 , 3. Die Flachsseide ist eine Schmarotzerpflanze.
In dem ersten Urteile ist der Prädikatsbegriff dem ganzenUmfange des Subjekts zugesprochen, das Urteil daher ein all-gemeines (universelles). Im zweiten Urteil ist das Prädikatnur auf einen Teil des Umfanges des Subjektsbegriffes bezogen,das Urteil daher ein besonderes (partikuläres). Im drittenUrteil wird das Prädikat nur einem Einzelgegenstande zuge-sprochen; das Urteil ist ein einzelnes (singuläres).
c) Nach der Relation.
1. Der Mensch ist bildungsfähig. — Der Mensch ist kein Tier.
Diese Beispiele zeigen, dafs das Prädikat dem Subjekt be-dingungslos beigelegt oder abgesprochen wird. Solche Urteilenennt man kategorische.
2. Wenn es regnet, wird es nafs. — Wenn die Sonne 18° unterden Horizont hinabgesunken ist, endet die Abenddämmerung. —Wenn Treue und Glauben schwinden, so kann kein Staat bestehen.
In diesen Urteilen ist das Prädikat dem Subjekte nurunter gewissen Bedingungen beigelegt. Solche Urteile heifsenhypothetische.
3. Alle Winkel sind entweder rechte oder stumpfe oder spitze. —Die Deklination ist entweder eine starke oder eine schwache odereine gemischte.
Beide Urteile stellen das Subjekt in Verbindung mit meh-reren, sich gegenseitig ausschliefsenden Prädikaten dar und lassendie Wahl zwischen diesen. Solche unbestimmte Urteile heifsendisjunktive. Bei der Relation handelt es sich demnach umdas Verhältnis von Subjekt und Prädikat.
d) Nach der Modalität.
, 1. Die römische Republik konnte fallen (möglich).
2. Die 'römische Republik ist gefallen (wirklich).
3. Die römische Republik mufste fallen (notwendig).
, ( Bei diesen drei Urteilen handelt es sich um den Grad derGewifsheit, mit der das Urteil gefällt wird. Das erste istein Urteil der Möglichkeit, ein problematisches; das zweiteein, Wirklichkeitsurteil, ein assertorisches; das dritte einUrteil der Notwendigkeit, ein apodiktisches.
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