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ANLAGEN. I.
die Belagerung und der Krieg beendigt. Inzwischen hatteKaiser Max II von der Fehde Kunde erhalten, ein Herolddesselben ritt zu Pfalzel ein, gebot dem Kurfürsten Friedenund ritt, mit kaiserlicher Pracht angethan, den Scepter inder Hand und den kaiserlichen Adler vorhaltend, vor dasSt. Simeonsthor, wo er im Namen des Kaisers gebot, dasThor zu öffnen und die Befehle des Kaisers zu hören. Indie Stadt eingelassen, befahl er Niederlegung der Waffen,Entlassung der Kriegsleute, da die Streitsache auf dem Wegedes Rechts entschieden werden solle. So endete nach zwei-monatlicher Dauer der sogenannte Bohnenkrieg, das Kriegs-volk ward entfernt, und statt dessen einige kaiserliche Fähn-lein Söldner in die Stadt gelegt. Auf Zureden der Gesandtenbenachbarter Fürsten billigte Jacob, am 22. Juli 1568 zuPfalzel mit der Stadt Trier einen Compromiss zu schliessen.Die Streitsache sollte zuerst Schiedsleuten vorgelegt werden,die nach Recht und Billigkeit nach reiflicher Prüfung derbeiderseitigen Ansprüche und vor Beginn des Prozesses dieRechtsfrage behandelten. Komme auf diesem Wege keineVereinbarung zu Stande, so solle den Kurfürsten und zuletztdem Kaiser die Entscheidung nach Recht und Gesetz zu-stehen. Hierzu soll jede l'arthei innerhalb eines Vierteljahrsihre Klage und deren Geltendmachung schriftlich abfassenund an den Hof des Kurfürsten von Mainz senden, jedeParthei alsdann zwei Monat Frist zur Beantwortung dieserAnsprüche erhalten, worauf von jeder Parthei ein oder mehrereRichter aus dem Reiche, auf die sich beide Theile vereinigen,ernannt werden oder die Kurfürsten solche wählen. Ist dieSache so weit mit den Beweismitteln beiderseits versehen,so soll sie dem Kaiser vorgelegt werden, der mit Zuziehung