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2 (1890) Schluss
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DIE HAUPTLINIE VOM SILBERNEN (WEISSEN) LÖWEN. 221

in Rechte des Capitels. Als Bevollmächtigte sollten Arnoldzu Kitz, Domherr, und Theoderich Scholaster von St.Simeon handeln.^) Am 26. April 1308 wählte das Dom-capitel Bevollmächtigte, unter diesen auch Arnold zur Ver-gebung der Pfründen und Eintreibung der ausstehendenGefälle.3 l >) Ums Jahr 130g waren verschiedene jüngereI )omherren zu Trier der Ansicht, sie könnten auch ohnedes Decans und Capitels Erlaubniss zu Diaconen geweihtund Domherren werden. Diese Ansicht fand bei den ÄlterenWiderspruch. Auf dem Generalcapitel wählten am 8. April1309 Decan und Capitel zu Trier Schiedsleute, unter diesenden Arnold, zur Vereinbarung dieses Streits.4°) Am 1 1. April1309 bestätigte das Capitel den von diesen gemachtenVergleiche) und nahm die übliche Vertheilung der Pfrün-den vor, Arnold erhielt den Hof zu Thür mit Theoderichvon Densborn gemeinschaftlich, welcher 13 Pfund TriererMünze abwarf, wovon beide wiederum 3 Pfund dem Re-fectorium des Stifts entrichten mussten. Arnold allein sollzur Spende eine Mark und 40 Solidi Trierer Münze amJahrestage, 10 Malter Frucht bei St. Maximin und 3 PfundTrierer Münze aus den Pfründen des Stifts haben.4 2 ) Den19. April 1309 erklärte der Offizial des ArchidiaconsFriedrich zu Trier, dass vor ihm Arnold zu Eltz Domherrund andre Domherrn als Testamentsvollstrecker des Wilhelmvon Schieiden alle Güter desselben zu Kerich für 6 PfundTrierer Münze verkauften.43) Am 24. April 131(1 stelltenProbst, Decan und das Domcapitel zu Trier wegen Ver-pachtung ausstehender Jahresgefälle, der Wahl eines Meistersder Domfabrik und Vertheilung der Pfründen Sachwalter,unter ihnen den Arnold zu Eltz auf. 44)